Hallo Christel63,
weil Sie sich über die eID-Funktion - Online-Ausweisfunktion - Ihres Personalausweises eingeloggt haben, ist Ihre Schweigepflichtentbindungserklärung bereits elektronisch unterschrieben. Daher erschien der Hinweis
"Aufgrund der Authentifizierung ist eine Unterschrift der Erklärung nicht erforderlich." Der zuständige Träger hat nun bereits alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Angaben auf elektronischem Weg erhalten. Daher müssen Sie dem Träger auch nichts per Post zusenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
P.S. an die anderen Teilnehmer: Bitte nur sachliche Beiträge ins Netz stellen!