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Erkrankung in ATZ

von tstef115.02.2010 | 22:22
1594 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe seit 05.2009 ATZ (4 + 4 Jahre), bin Angestellter bei einer Behörde in Bayern. Ich habe gehört, daß alle Krankentage bei ATZ addiert werden, auch Erkrankungen von 1 Woche und weniger und dann die Summe aller Krankentage über 6 Wochen nachgearbeitet werden muß. Ist da was Wahres dran? mfg

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2
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Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Personalstelle bzw. Personalrat.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo tstef1,

die Frage, ob und ggf. wie lange die Krankheitszeit nachgearbeitet werden muss, hängt insbesondere von der Frage ab, ob während des Krankengeldbezuges weiter Aufstockungsleistungen und Wertguthabensteigerungen erbracht werden. dies können Sie letztlich nur mit Ihrem Arbeitgeber klären. Detailliertere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=ATGR2.5

7 Antworten

-_-am 15.02.2010 | 23:48
Nach meiner Kenntnis ist das wohl so. Allerdings ist das eine arbeitsrechtliche Frage, die nicht in diesem Forum beantwortet wird. Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten, sollte diese Frage der Personalrat oder die Personalabteilung aber beantworten können.
pauleam 16.02.2010 | 14:20
Das ist Grottenfalsch. Sie müssen lediglich die Krankheitstage die über die Lohnfortzahlung von 6 Wochen hinausgehen zur Hälfte nacharbeiten.
Hansam 16.02.2010 | 21:44
Hallo, warum gibt der Experte keine Antwort? Ich kann es Ihnen sagen. 6 Wochen Lohnfortzahlung gibt es immer auch in ATZ. Ein Beispiel, nach den 6 Wo. noch 8 Wo. krank,davon 50% also 4 Wo. nacharbeiten. Gruß Hans
Kein Forum für Arbeitsrecht!am 16.02.2010 | 22:30
"Hallo, warum gibt der Experte keine Antwort?" Weil das Forum arbeitsrechtliche Fragen nicht beantwortet.
Können sie nicht lesenam 17.02.2010 | 08:22
16.02.2010, 10:24 Uhr Zu exakt diesem Zeitpunkt hat der Experte eine Antwort gegeben.Können sie nicht lesen??????? Ist ja für den normalen Menschenverstand klar das wir uns hier in einem Forum der Rentenversicherung befinden,und völlig klar das man hier keine arbeitsrechtlichen Fragen klären kann.Naja für den normalen Menschenverstand... Schon etwas unverschämt dann direkt gleich rumzuschreien.
Hansam 18.02.2010 | 11:25
Zu Wortmeldung-Können sie nicht lesen- Halten sie ihre Klappe, sie Blödkopf.
Können sie nicht lesenam 18.02.2010 | 14:39
Naja wenigstens können sie lesen.Ist ja schonmal etwas.Als nächstes sollten sie mal versuchen zu denken. :-))) Viel Glück
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