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Experten-Antwort

Erleichtert ein Schwerbehindertenausweis das erhalten der Erwerbsminderungsrente?

von Katja07.09.2021 | 13:44
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4 Antworten

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Hallo, erleichtert ein Schwerbehindertenausweis das erhalten der Erwerbsminderungsrente? Falls ja, ab (ungefähr) welchen GdB?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Katja,

auch wenn ein vorliegender Schwerbehindertenausweis ein Hinweis auf das Vorliegen einer Erwerbsminderung sein kann - für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente spielt dieser grundsätzlich keine Rolle. Vielmehr müssen hierfür persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass der Versicherte erwerbsgemindert ist. Das heißt, dass er wegen Krankheit oder Behinderung grundsätzlich auf nicht absehbare Zeit außerstande sein muss, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei (volle Erwerbsminderung) oder sechs Stunden täglich (teilweise Erwerbsminderung) erwerbstätig zu sein. Die Entscheidung hierzu trifft der zuständige Rentenversicherungsträger unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des jeweiligen Einzelfalls. Rechtsgrundlage hierfür bildet § 43 SGB VI.

Weitere Informationen rund um das Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auch in der Broschüre „Erwerbsminderungs­rente: Das Netz für alle Fälle“, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=12

herunterladen können.

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3 Antworten

franticam 07.09.2021 | 14:09
Nein, tut er nicht. Ist wohl ein "nice to have" um das Gesamtbild abzurunden, aber ein SBA hat direkt mit Erwerbsminderung nichts zu tun.
Uschiam 07.09.2021 | 18:59
Ein GdB sagt etwas über Erkrankungen und die Handicaps aus, zu denen sie führen. Ob diese Einschränkungen dann auch zur EM-Rente führen, prüft die RV, wenn sie die Rente beantragen. Es gibt bspw. Menschen, die mit einem GdB von 100 arbeiten und genauso gibt es EM-Rentner, die keine Schwerbehinderteneigenschaft besitzen.
Dhdhdam 07.09.2021 | 20:14
Menschen die auf Grund einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt usw erhalten volle EM Rente, so steht es im Gesetz. Die bloße Eigenschaft schwerbehindert zu sein reicht für eine EM Rente nicht aus. Vielmehr muss die Behinderung zur Erwerbsunfähigkeit führen.
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