Hallo User Nic,
das Dispositionsrecht erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Krankengeldbezuges. Wenn Sie sich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit melden, das müssen Sie vier Wochen bevor das Krankengeld endet, teilen Sie dem zuständigen Mitarbeiter mit, dass Sie von Ihre Krankenkasse zur einer Reha-maßnahme aufgefordert wurden und Sie den entsprechenden Antrag gestellt haben. Sagen Sie auch, dass die Reha-maßnahme noch nicht bewilligt wurde.
Was die Agentur für Arbeit mit diesen Angaben dann macht, kann nicht gesagt werden.
Sollten Sie vor Bewilligung der Reha-maßnahme oder vor deren Antritt eine neue Beschäftigung bekommen, wenden Sie sich bitte umgehend an den zuständigen Rentenversicherungsträger und an Ihre Krankenkasse.
Wie User „Falsches Forum“ Ihnen empfohlen hat, können Sie sich auch an das genannte Forum wenden.