Hallo Toni,
leider können wir Ihnen nicht beantworten, bis wann die Krankenkasse Krankengeld zahlt, wenn von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung festgestellt wird, dass bei Ihnen volle Erwerbsminderung vorliegt, aber aufgrund der mangelnden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.
Diese Frage sollten Sie mit einer gesetzlichen Krankenversicherung klären.