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Experten-Antwort

erneute Anfrage Krankengeld und Rentenantrag

von Toni16.11.2016 | 15:14
1470 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe mir wie im Forum diskutiert einen Beratungstermin mit Rentenantragstellung besorgt. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass ich nach der Ablehnung der Rente durch die DRV weiter Krankengeld erhalte. Nun wurde mir aber gesagt, dass das nicht stimmt. Da es der Krankenkasse nur darum gehe, mich aus dem Krankengeldbezug herauszukriegen, reiche der Kasse hierzu bereits die Entscheidung der DRV, dass ich erwerbsgemindert bin. Dass ich keine Rente von der DRV erhalte interessiere niemanden. Das bereits gezahlte Krankengeld müsse zurückgezahlt werden. Ist das richtig? Ich stehe dann vor einem finanziellen Desaster.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toni,

leider können wir Ihnen nicht beantworten, bis wann die Krankenkasse Krankengeld zahlt, wenn von Seiten der gesetzlichen Rentenversicherung festgestellt wird, dass bei Ihnen volle Erwerbsminderung vorliegt, aber aufgrund der mangelnden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.

Diese Frage sollten Sie mit einer gesetzlichen Krankenversicherung klären.

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7 Antworten

Schorscham 16.11.2016 | 15:20
Sobald eine VOLLE Erwerbsminderung festgestellt wurde, besteht in der Tat kein Krankengeldanspruch mehr. MfG
Schorscham 16.11.2016 | 15:27
Zitat von Toni anzeigenausblenden
Die Krankenkasse kann einen Erstattungsanspruch beim tatsächlich zuständigen Leistungsträger geltent machen. (Entweder bei der DRV, sofern Sie Rente einen Rentenanspruch haben, oder beim Sozialamt.) Der Erstattungsanspruch ist auf die Höhe der Ihnen zustehenden Leistungen begrenzt, so dass Ihnen keine finanziellen Nachteile enstehen. MfG
Toniam 16.11.2016 | 16:03
Ich bekomme kein Hartz 4 und keine Rente von DRV, da ich in den letzten fünf Jahren keine 36 Monate Beiträge gezahlt habe.(Das haben wir auch schon in meiner letzten Anfrage diskutiert). Ich erleide wegen des gestrichenen Krankengeldes schon erhebliche finanzielle Nachteile. Ab wann wird das Krankengeld denn eingestellt? Mit dem Bescheid der DRV, der von einer Erwerbsminderung ausgeht? Wäre es dann nicht gut, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen (die Frist ist noch nicht abgelaufen).Bisher steht noch nicht fest, ob ich voll erwerbsgemindert bin.
???am 16.11.2016 | 16:12
" ... reiche der Kasse hierzu bereits die Entscheidung der DRV, dass ich erwerbsgemindert bin." "Bisher steht noch nicht fest, ob ich voll erwerbsgemindert bin." Dann ist doch erst mal alles in Ordnung. Wenn Ihre Erwerbsminderung nicht festgestellt ist, Ihre Krankenkasse nur dann die Zahlung einstellt, wenn diese Feststellung getroffen wurde, dann müsste sie doch jetzt weiterzahlen. Oder sehe ich da was falsch?
KSCam 16.11.2016 | 19:12
Wenn die DRV festgestellt hat, dass Sie voll erwerbsgemindert sind und Sie nur deshalb keine Rente bekommen, weil Sie nicht lange genug rentenversichert waren, hat die Kasse wohl Recht und Sie haben Pech, dass Sie nicht entsprechend versichert waren. Da kann aber keiner was für (höchsten Sie). Ab wann die Kasse nicht zahlen muss - darüber wird sich kein DRV Mitarbeiter auslassen, das betrifft nicht das Rentenrecht sondern das Recht der Krankenversicherung. Kaum ein DRV Mitarbeiter hat die Zeit und die Muße sich durch Arbeitsanweisungen einer anderen Behörde durch zu wühlen. Ob Ihre Überlegung des Widerspruch etwas nützt? Auch das muss nach Krankenkassenrecht geprüft werden. Nur logisch wäre dieses Vorgehen nicht: Sie beantragen Rente, das machen Sie doch nicht aus Jux und Tollerei sondern weil Sie sich für erwerbsgemindert halten. Die DRV gibt Ihnen Recht und sagt Sie sind erwerbsgemindert. Und jetzt wollen Sie ein Verfahren anstrenge um zu prüfen und festzustellen, dass das was Sie beantragt haben doch nicht so ist? Wie gesagt aus DRV Sicht nicht unbedingt logisch.
Also ehrlicham 17.11.2016 | 07:11
Volle EM auf Dauer = Antrag auf Grundsicherung möglich! Volle EM zeitlich befristet = Sozialhilfe möglich! Das ist das Disaster der nicht (mehr) versicherten Personen. Ohne weitere Kenntnis zu Ihrer Versicherungsbiografie, kann ich nur vermuten, dass Sie selbständig waren (sind) und sich privat nicht abgesichert haben und auch keine (weiteren) Beiträge in die gesetzliche RV eingezahlt haben. Dann ist das jetzt Ihr "Los"! Alles Gute (trotzdem)
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