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Zur Moderatoren-Antwort springenDen Personalausweis müssen Sie bei der Antragstellung nur deshalb vorlegen, damit Sie sich als „GdWf“ ausweisen können. Ansonsten hat die Vorlage keine Bewandtnis. Also nun den neuen Personalausweis mitnehmen!!
Ja, das können Sie auch wenn sich die Sachbearbeitung (im Hinblick auf die lange Laufzeit dieses Verfahrens) nicht gerade freuen dürfte - was Ihnen aaber als Kunde der Deutschen RV (der ja auch bei uns König ist) egal sein kann.
In diesem Sinne...
MfG
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