Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erneute Ausweisbestätigung erfoderlich ?

von GdWf09.01.2007 | 13:37
3375 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Im Jahre 1991 wurde bei einer Beratungsstelle der BfA eine Kopie meines Personalausweises erstellt und mit einer Bestätigung an die BfA in Berlin gesandt. Muß nun im Rahmen der Beantragung meiner Rente dieses Verfahren erneut durchgeführt werden? (Inzwischen habe ich längst einen neuen Personalausweis, weil der damalige natürlich in der Zwischenzeit abgelaufen ist.)

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 09.01.2007 | 13:53

Den Personalausweis müssen Sie bei der Antragstellung nur deshalb vorlegen, damit Sie sich als „GdWf“ ausweisen können. Ansonsten hat die Vorlage keine Bewandtnis. Also nun den neuen Personalausweis mitnehmen!!

Moderatoren-Antwortam 19.02.2007 | 09:11

Ja, das können Sie auch wenn sich die Sachbearbeitung (im Hinblick auf die lange Laufzeit dieses Verfahrens) nicht gerade freuen dürfte - was Ihnen aaber als Kunde der Deutschen RV (der ja auch bei uns König ist) egal sein kann.

In diesem Sinne...

MfG

11 Antworten

GdWfam 09.01.2007 | 15:04
Ich habe mich für die Antragstellung auf dem Postwege entschieden. Von daher ist es für mich schon entscheidend, ob ich vor der Absendung noch eine Stelle aufsuchen muß, welche eine (erneute) Ausweisbestätigung vornehmen muß.
bekissam 09.01.2007 | 23:02
Inzwischen wird, anders als früher, die erfolgte Vorlage eines Geburtsnachweises (als solcher wird auch der BPA anerkannt) im Versicherungskonto dokumentiert. Senden Sie also eine Kopie des BPA oder Ihrer Geburtsurkunde mit. Die Beglaubigung erfolgt bei der Deutschen Rentenversicherung wie auch bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen für Rentenzwecke kostenfrei. Um Ihnen unnötige Rückfragen und Verzögerungen zu ersparen, sollten Sie jedoch besser den Rentenantrag mit allen Anlagen bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung entgegen nehmen lassen. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Mam 10.01.2007 | 12:07
Ich versichere ihnen mit nahezu 100%iger Sicherheit, dass die Zeit der Bearbeitung bei Abgabe bei einer A/B-Stelle kürzer (oder zumindest nicht länger) ist als bei eigenem Einschicken. Sollten noch Unterlagen fehlen, bearbeitet die Sachbearbeitung den Antrag auch erst bei Vorliegen aller Unterlagen...
GdWfam 10.01.2007 | 11:14
Ich möchte den Antrag so schnell wie möglich einreichen, weil ich denke, je früher das Eingangsdatum, desto früher die Bearbeitung. Und ich erwarte, dass wenn irgendwelche Unterlagen fehlen sollten, der Antrag bei der persönlichen Abgabe zunächst nicht angenommen wird und ich dann wieder auf einen neuen Termin warten muss.
bekissam 10.01.2007 | 13:40
Maßgebliches Datum der (ggf. auch mündlichen) Antragstellung für den Leistungsbeginn ist die erstmalige Vorsprache bei einer zur Entgegennahme des Leistungsantrags berechtigten Stelle. Die Auskunfts- und Beratungsstellen nehmen Anträge im Verfahren "Antrag-Online" entgegen, die lediglich die Nachreichung des Unterschriftsblattes an die zuständige Sachbearbeitung erfordern. Die anderen Vordrucke werden elektronisch übermittelt. Schneller kann es die Post wohl kaum und Sie sind einigermaßen sicher, dass evtl. erforderliche Rückfragen die Angelegenheit nicht unnötig ausbremsen.
Antoniusam 10.01.2007 | 16:00
Wenn Ihr Antrag auf dem Postweg verloren gehen sollte, nützt Ihnen noch nicht einmal der Rückschein etwas. Sie bekämen allenfalls das Porto ersetzt. Was soll also Ihre Frage ?
GdWfam 10.01.2007 | 15:00
Wenn irgendeine (PC)-Panne auftreten sollte, welchen Nachweis habe ich bei einer persönlichen Antragstellung, dass ich den Antrag tatsächlich gestellt habe ?
bekissam 11.01.2007 | 00:44
Ihnen wird ein Druckexemplar ausgehändigt und die Besucher werden mit Vorsprachegrund listenmäßig erfasst. Mehr zum Verfahren finden Sie unter http://www.antrag-online.info oder nach Eingabe der Schlagworte "Antrag online" in der Suchfunktion unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de
Kritikeram 11.01.2007 | 01:28
Der Herr/ die Dame möchte wissen, wie ein Brief nachweislich in den Empfangsbereich des Trägers gelangt. Ist doch einfach: An der Pforte abgeben und auf dem Doppel den Empfang bescheinigen lassen. Oder Fax schicken und per Einschreiben mit Rückschein das "Original" zuschicken. Bei der Vorgehensweise hat die Gegenseite keine Chance den Eingang zu leugnen.
Christianam 07.02.2007 | 13:46
ich plane einen Langzeiturlaub bis ende september 2007. RZ.Z. bin ich in Altersteilzeit bis zum 31.12.07, anschliessend Rente. Kann ich schon jetzt (Feb. 2007) den Antrag stellen?
Jogiam 25.11.2010 | 11:34
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026