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Experten-Antwort

Erneute Begutachtung

von Sabrina Kersten20.04.2016 | 06:33
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ihr lieben, meine erste Begutachtung ist gescheitert weil angeblich niemand bei der DRV Bescheid wusste über meinen behandelnden Arzt. Die zweite Begutachtung hat stattgefunden und es wurde nur meine Medikamentenliste abgefragt und ansonsten sass ich im Wartezimmer oder sonstiges. Natürlich fiel die Begutachtung negativ für mich aus weil der Arzt einfach nicht über mich wissen wollte. Er hat nur zu mir gesagt was das letzte Jahr ausschlaggebend war und sonst hat in nicht interessiert. Jetzt soll ich erneut zu einem Gutachter. Denn VDK hab ich bereits eingeschaltet. Ich verstehe es nicht, dass keiner meiner behandelnden Ärzte befragt werden. Ich hab dem vorherigen Gutachter besten Gewissens mitgeteilt wie es mir geht. Bei mir geht es sich nur um eine Teilerwerbsminderungsrente und nicht um eine Vollberentung. Da ich mich zur Zeit in der Probezeit befinde und nicht ein drittes Mal zu meinem Arbeitgeber gehe möchte innerhalb von 2 1/2 Monaten hab ich Kontakt mit dem Arzt sowie der DRV aufgenommen. Die DRV teilt mir mit, dass diese keinen Einfluss auf die Terminvergabe hat und der Arzt schrieb zurüch, dass er keine Möglichkeiten sieht mich innerhalb der nächsten 3 Wochen zu untersuchen obwohl ich Zeit hätte und niemand davon erfahren müsste. Was kann ich noch tun? Danke für freundliche Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Sabrina,

Sie haben mitgeteilt, dass Sie den VdK eingeschaltet haben, da Sie vermutlich dort zahlendes Mitglied sind. Der VdK kann Sie in dieser Angelegenheit als Ihr Bevollmächtigter vertreten und um die Terminierung kümmern. Mit den dzuständigen Mitarbeitern des VdK können Sie die Vorgehensweise erörtern.

Ferner haben Sie die Möglichkeit bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe eine Beratung durchzuführen. Sie können dort einen Vermerk aufnehmen lassen, der der zuständigen Stelle zugeleitet werden kann, so dass es möglich sein wird einem Wunschtermin, der auch in Ihrem Sinne ist, zur Begutachtung zu erhalten.

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