Ihre Reha war im Juni, Ihr Rentenantrag wurde aber erst im Dezember gestellt, warum die lange Zeit dazwischen?
Die Klinik war zwar zu der Einschätzung des positiven und negativen Leistungsbilds 3- unter 6 Std. gelangt, schränkte dies jedoch gleichzeitig zeitlich dahingehend ein, da sie auf eine erneute Begutachtung nach 18 Monaten verwies.
Um diese, durch die Klinik getroffene Feststellung des Restleistungsvermögens, die bereits ein halbes Jahr alt ist, gutachterlich erneut zu untermauern/überprüfen, fordert die DRV nunmehr im Rentenantragsverfahren, welches ja erst ein halbes Jahr nach erfolgter Reha ins Rollen kam, ein Fachgutachten zum aktuellen Gesundheitszustand an.
Bedenken Sie, dass innerhalb des letzten halben Jahrs sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert hat, Sie die Diagnose "Krebs im Vorstadium" akut ja vor Augen haben, ein operativer Eingriff geplant ist, sodass aktuell eine neue Situation vorherrscht und es demnach ggf. für alle Parteien prognostisch eh besser wäre erst nach erfolgter OP zu entscheiden, wie das Restleistungsvermögen aktuell einzuschätzen ist.
Es könnte, durch die nunmehr neue Sachlage sein, dass das Restleistungsvermögen ( ggf. auch zeitlich begrenzt) nun unter drei Stunden liegt und somit eine volle Erwerbsminderung anzuerkennen ist.
Haben Sie die DRV über die geplante/notwendige OP unterrichtet, liegt denen die Diagnose "Krebs im Vorstadium" vor?
In dem Fall könnte z.B. eine aktuell in Auftrag gegebene Begutachtung verschoben werden und der OP Bericht zunächst gutachterlich zum Rentenantrag auswertend mit einbezogen werden.
Wie kommen Sie auf die Aussage, dass der Termin zu einer Begutachtung 4-6 Monate dauert?
Die Aufforderung an mich, zur Begutachtung bei dem bestellten Gutachter zu erscheinen, erfolgte bei mir meistens zwischen 2 und 4 Wochen.
Und noch eine Frage beschäftigt mich. Sie schildern von einer 33 jährigen durchgängigen Berufstätigkeit, gleichzeitig berichten Sie über 2 kleine zu betreuende/versorgende Kinder.
Wie alt sind diese Kinder?
Bei besagten 33 Berufsjahren und sagen wir mal ca. 14./15./16. Lebensjahr ins Berufsleben eingestiegen, stehen da Ihre Kinder nicht selber schon auf eigenen Füßen?
Meine gedankliche Einschätzung abschließend: Eine erneute Begutachtung, bei nunmehr aktueller Sachlage, könnte nicht, wie von Ihnen befürchtet, aus Nachteilsgründen erfolgen.
Die Rentenantragstellung hätte m.E. besser direkt aus der Rehaklinik heraus oder durch Sie anschließend zeitgleich erfolgen sollen und nicht erst im Dezember.
Eine erneute Begutachtung, aufgrund des bereits zurückliegenden halben Jahrs nach erfolgter Feststellung mit dem zeitlichen Verweis auf eine erneute Begutachtung nach 18 Monaten durch die Klinik, ist m.M. nach realistisch und bei der vorliegenden Diagnose für Sie auch dahingehend fair, da es dabei zur erneuten Feststellung des aktuellen Restleistungsvermögens kommen wird.
Sollte hierbei festgestellt werden, dass der Leistungsfall bereits mit der letzten Reha hätte anzuerkennen sein, würde eine rückwirkende Anerkennung stattfinden (egal ob Teil- oder Vollrente) und die Ausschüttung der Rentenleistung nachträglich erfolgen (unter Verechnung der in Vorkasse getretenen Leistungserbringer, wie z.B die KK mit der Krankengeldzahlung).
Ich wünsche Ihnen gesundheitlich alles Gute und konzentrieren Sie sich zunächst voll auf Ihre Genesung, denn davon werden Ihre Kinder auch in Zukunft mehr profitieren.
Die Rentnerin