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Experten-Antwort

erneute Reha nach knapp zwei Jahren aufgrund längerer Krankheit

von Gast08.07.2022 | 20:26
9509 Ansichten
9 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich war vor knapp zwei Jahren aufgrund eines depressiven Erschöpfungssyndroms und Burnout in einer Reha. Einige Monate später wurde ich aufgrund von Mobbing krank. Nun bin ich seit einem Jahr krank und die Krankenkasse fordert mich zur Reha auf. Genehmigt der Rentenversicherungsträger solch eine Reha nach ähnlicher Diagnose (mittelgradige Depression) oder wird sie eher abgelehnt obwohl ja von der Krankenkasse gefordert? Vielen Dank für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können vor Ablauf von vier Jahren in Betracht kommen, wenn eine vorzeitige Gewährung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Wenn Sie jetzt „vorzeitig“ einen neuen Antrag stellen, muss daher die Frage der medizinischen „Dringlichkeit“ geprüft werden.

Gesundheitliche Gründe, die die vorzeitige Gewährung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation dringend erforderlich machen, liegen vornehmlich in der Verschlechterung der zuletzt rehabilitierten Krankheitsbilder oder in der Tatsache, dass sich andere als bei der letzten Leistung behandelte Erkrankungen ergeben haben.

Die Entscheidung hierüber trifft Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gast,

diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Üblicherweise dürfte die Entscheidung innerhalb von 1 bis 3 Wochen möglich sein, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen (inklusive eines aktuellen ärztlichen Befundberichts) vorliegen. Verzögerungen ergeben sich unter Umständen, wenn weitere Ermittlungen (z. B. weitere ärztliche Unterlagen) beizuziehen sind.

Sofern eine Bewilligung erfolgte, obliegt es dann der zugewiesenen Rehabilitationseinrichtung, den Rehabilitanden einzuladen und den Zeitraum der durchzuführenden Maßnahme festzulegen.

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7 Antworten

Berndam 08.07.2022 | 20:59
So pauschal kann man das nicht sagen, es kommt viel mehr auf den Einzelfall an. Sie sollten den Reha-Antrag aber in der von der Krankenkasse gesetzten Frist stellen, um ihr krankengeld nicht zu gefährden.
Valzuunam 09.07.2022 | 07:13
Grundsätzlich gibts Rehas nur alle vier Jahre. Ausnahmen sind aus (medizinischer Sicht) „dringenden Gründen“ möglich. Das ist sogar ausdrücklich gesetzlich so geregelt. Ob -neben den weiteren- Voraussetzungen bei Ihnen auch diese gegeben ist kann ich logischer Weise nicht beurteilen. Klar ist aber auch: Die Krankenkasse hat das nicht geprüft, und selbst wenn wäre die Sicht der Krankenkasse für die DRV irrelevant.
Janaam 10.07.2022 | 14:36
Bei mir hat die DRV problemlos 3 Rehas bezahlt. 2 Krankheiten Abstand 13 Monate und 4 Monate. Übrigens erfolgreich. Keinerlei Probleme bei der Genehmigung.
Gastam 13.07.2022 | 10:33
Vielen Dank für Ihre Antwort, können Sie mir auch sagen, wielange es dauert, bis eine Reha bewilligt wird vom Zeitpunkt der Antragseinreichung an? Dankeschön
Gastam 14.07.2022 | 18:44
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Gast
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