Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Gast,
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können vor Ablauf von vier Jahren in Betracht kommen, wenn eine vorzeitige Gewährung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Wenn Sie jetzt „vorzeitig“ einen neuen Antrag stellen, muss daher die Frage der medizinischen „Dringlichkeit“ geprüft werden.
Gesundheitliche Gründe, die die vorzeitige Gewährung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation dringend erforderlich machen, liegen vornehmlich in der Verschlechterung der zuletzt rehabilitierten Krankheitsbilder oder in der Tatsache, dass sich andere als bei der letzten Leistung behandelte Erkrankungen ergeben haben.
Die Entscheidung hierüber trifft Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.
Hallo Gast,
diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Üblicherweise dürfte die Entscheidung innerhalb von 1 bis 3 Wochen möglich sein, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen (inklusive eines aktuellen ärztlichen Befundberichts) vorliegen. Verzögerungen ergeben sich unter Umständen, wenn weitere Ermittlungen (z. B. weitere ärztliche Unterlagen) beizuziehen sind.
Sofern eine Bewilligung erfolgte, obliegt es dann der zugewiesenen Rehabilitationseinrichtung, den Rehabilitanden einzuladen und den Zeitraum der durchzuführenden Maßnahme festzulegen.
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