Hallo Gast,
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können vor Ablauf von vier Jahren in Betracht kommen, wenn eine vorzeitige Gewährung aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist. Wenn Sie jetzt „vorzeitig“ einen neuen Antrag stellen, muss daher die Frage der medizinischen „Dringlichkeit“ geprüft werden.
Gesundheitliche Gründe, die die vorzeitige Gewährung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation dringend erforderlich machen, liegen vornehmlich in der Verschlechterung der zuletzt rehabilitierten Krankheitsbilder oder in der Tatsache, dass sich andere als bei der letzten Leistung behandelte Erkrankungen ergeben haben.
Die Entscheidung hierüber trifft Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.