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erneute Verschiebung einer Reha wegen Unfall

von sunshine28.12.2022 | 16:22
339 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren leider hatte ich am 21.12. einen privaten Unfall. Hieraus wird eine längere Zahnbehandlung erwachsen, da meine Frontzahnbrücke dabei beschädigt wurde. Am 1.3. sollte ich eigtl eine Reha antreten - möchte dies aber nicht in mitten einer Zahnbehandlung tun. Wie gehe ich nun am besten vor? Eine endgültige Einschätzung des Zahnarztes zur Länge der Behandlung steht noch aus - dieses warte ich noch ab, aber dann? Wende ich mich an die Klinik, welche mir den Termin mitgeteilt hat oder an die DRV oder an beide - wenn ja, welche Reihenfolge? Ich habe natürlich Sorge daß meine Reha "verfällt", zumal ich bereits ein ziemliches hin und her erst mit der Klinikwahl und dann schon einmal wegen des Termins hatte...wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank!

1 Antworten

-am 29.12.2022 | 06:08
Hallo Sunshine, ob eine Kostenzusage verlängert und der Aufnahmetermin verschoben werden kann, ist jeweils einzelfallabhängig und situationsbezogen. Sie sollten zunächst bei der Klinik anfragen, inwiefern ein Aufschub der Reha-Leistung möglich ist. Sie sollten den nächstmöglichen Aufnahmetermin erfragen. Die Wartezeiten zur Aufnahme in den Kliniken sind aktuell erfahrungsgemäß in allen Indikationsbereichen relativ lang. Bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger ist schriftlich ein Antrag auf Verlängerung der Kostenzusage unter Schilderung der Umstände und unter Mitteilung des nächstmöglichen Aufnahmetermins zu stellen. Nach Prüfung des Einzelfalls wird entschieden, ob eine Verlängerung der Kostenzusage und Aufschub der Reha möglich ist, oder ob ggf. die Kostenzusage nur bis Ablauf der Gültigkeit bestehen bleibt und nach Verlust der Gültigkeit ein erneutes Reha-Antragsverfahren einzuleiten ist. Selbst wenn die Kostenzusage nicht verlängert werden sollte, steht es Ihnen jederzeit frei, erneut einen Antrag zu stellen. Der Nichtantritt der bewilligten Leistung hat keine negativen Auswirkungen auf ein erneutes Antragsverfahren. Ihr Antrag wird unabhängig davon geprüft. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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