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Erneute Zahlung Halbwaisenrente - Formular R660

von Halbwaise Peter31.08.2010 | 21:08
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Hallo wehrte Leser, ich habe mehrere Fragen bezüglich des Formulars R660 (Anlage zum Antrag auf Hinterbliebenenrente - Angaben zum Einkommen). Zunächst aber kurz die Darstellung meines Sachverhaltes: Ich bin 25 Jahre alt und meine Mutter ist im Jahr 2003 verstorben. Ich habe während meines Bachelorstudiums Halbwaisenrente bekommen. Das Studium habe ich Ende März 2010 beendet. Während des Studiums (also auch in 2009 und 2010) habe ich wie folgt nebenbei gearbeitet: Sept. 09- Dez.09 Praktikum (Vergütung 300,- € p.m.); Jan 10 – Mrz 10 geringfügig Beschäftigter (400,- € p.m.) – Beides bei dem selben Arbeitgeber. Seit April arbeite ich Vollzeit, somit ist auch der Waisenrentenanspruch weggefallen. Ab Oktober 2010 fange ich ein Masterstudium an (ich bin bereits eingeschrieben) und beende somit mein Arbeitsverhältnis zu Mitte September 2010. Daher habe ich einen Antrag auf erneute Zahlung der Waisenrente gestellt. Das Formular R660 (Anlage zum Antrag auf Hinterbliebenenrente - Angaben zum Einkommen) bereitet mir dabei Schwierigkeiten. In Punkt 3 des Formulars (Arbeitsentgelt) steht folgendes: "Beziehen oder bezogen Sie ab Beginn der Rente wegen Todes..." --> Meine Frage lautet: Wann ist in meinem Fall der Beginn der Rente? In Punkt 10 des Formulars (Angaben zum Einkommen des Antragstellers im letzten Kalenderjahr vor Beginn der Rente) ist wieder die Frage, wann beginnt / begann bei mir die Rente? Für beide Punkt 3 und 10 (in meinem Fall gibt es keine weiteren Einkünfte) muss die Bescheinigung Vordruck R665 für Bruttoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber ausgefüllt werden. Ob das Formular ausgefüllt werden muss, hängt von der Beantwortung meiner vorigen Fragen ab. In dem Formular R665 muss im Punkt 3.1 (Angaben zum laufenden Bruttoarbeitsentgelt) der Monat/Jahr angegeben werden. Ich wüsste nicht, welcher Monat an dieser Stelle eingetragen wird, da hier nur ein Hinweis ist für Erstanträge. Mein Antrag ist aber ein Folgeantrag… Ich hoffe jemand kann mir in meinem spezifischen Fall weiterhelfen. Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mit dem Beginn der Rente im Formular R 660 (Punkt 3 ff) ist der Beginn der jetzigen Wiedergewährung Ihrer Waisenrente, also Oktober 2010, gemeint.

Dasselbe gilt für den Vordruck R665 (Punkt 3.1) , der vom Arbeitgeber auszufüllen ist. Letztes Kalenderjahr vor Rentenbeginn (Punkt 3.2) ist somit das Jahr 2009.

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2 Antworten

-_-am 31.08.2010 | 22:41
In dem Formular R665 muss im Punkt 3.1 (Angaben zum laufenden Bruttoarbeitsentgelt) der Monat und das Jahr des neuen Rentenbeginns angegeben werden. In Punkt 3.2 steht das Vorjahr des neuen Rentenbeginns. Grund: Maßgeblich ist das Vorjahreseinkommen. Das Entgelt im Monat des Rentenbeginns ist als Vergleichswert nur dann von Bedeutung, wenn das laufende Einkommen niedriger ist. Minderungen des berücksichtigten Einkommens können vom Zeitpunkt ihres Eintritts an berücksichtigt werden, wenn das laufende Einkommen im Durchschnitt voraussichtlich um wenigstens zehn vom Hundert geringer ist als das berücksichtigte Einkommen. Jährliche Sonderzuwendungen sind mit einem Zwölftel zu berücksichtigen. Erwerbsersatzeinkommen im Sinne von § 18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 ist zu berücksichtigen, solange diese Leistung gezahlt wird. Die Einkommensanrechnung wird im Bescheid in der Anlage 8 dargestellt. http://bundesrecht.juris.de/sgb_4/BJNR138450976.html#BJNR1384509…
Halbwaise Peteram 03.09.2010 | 11:33
VIELEN DANK FÜR DIE AUSKUNFT!!
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