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Experten-Antwort

Erneutes Krankengeld nach Wiedereingliederung

von HartmutCGN20.10.2016 | 17:50
1117 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag aus Köln! Vielleicht kann mir hier verbindliche Auskunft geben werden. Kurze Vorgeschichte: Ich war krankgeschrieben (Burnout), Reha (DRV) gemacht, wurde Arbeitsunfähig entlassen - danach Wiedereingliederungsmaßnahme der DRV. Im Rahmen der Wiedereingliederungsmaßnahme stellte sich heraus, dass ich eine weitere Reha (Rücken) benötige. Beantragt, abgelehnt, Widerspruch - ist in Bearbeitung ... Ende der Vorgeschichte. Am 31.08.2016 endet die Wiedereingleiderungsmaßnahme und ich melde mich am gleichen Tag, vorsorglich, arbeitssuchend zum 01.09. Aufgrund der massiven Beschwerden im Rücken habe ich mich ab dem 01.09.2016 krankschreiben lassen (Kopie der AU ging an die Krankenkasse). Jetzt habe ich Spaß mit der Krankenkasse, es wird, für mich unverständlich, argumentiert, dass das Jobcenter hier zuständig wäre ... und ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe. MEINES Erachtens stimmt das so nicht: Wäre der Sachverhalt wie von der Kasse dargestellt, wäre ja grundsätzlich nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses das Jobcenter und nicht die Krankenkasse bei unmittelbarer folgender Krankheit zu Leistung „verpflichtet“. Ich wurde mit unterschiedlichen Kennziffern krankgeschrieben. Mir ist klar, dass dies kein 100%iges Rentenversicherungsthema ist, aber vielleicht befindet sich hier ein Experte ... Vielen Dank vorab!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2016 | 10:15

Die Frage betrifft nicht die Rentenversicherung und folglich nicht dieses Forum.

2 Antworten

HartmutCGNam 20.10.2016 | 18:38
Ups! - Das geht ja flott! - Danke!!! Können Sie mir auch verraten, wie es nach den 6 Wochen weitergeht? ALG2 oder Krankengeld (mit welcher Berechnungsgrundlage)? Auf jeden Fall: Schönen Abend!
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