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Experten-Antwort

Erreichbarkeit, Berufsförderungswerk mit öffentlichen Verkehrsmitteln

von Heike Schmidt31.05.2017 | 08:40
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10 Antworten

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Ich habe eine berufliche Reha genehmigt bekommen und stehe vor einem anderem Problem. Das Berufsförderungswerk wo die Reha stattfinden soll, ist nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, was an sich ja noch kein Problem darstellt. Leider leide ich an einer generellen Angststörung mit Sozialphobie, so das die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu Berufsverkehrszeiten für mich nicht möglich sind, weil ich in dem Gedränge Platzangst bekomme. Das ich aus medizinischen Gründen öffentliche Verkehrsmittel meiden soll, habe ich auch von meinem Arzt schriftlich. Was gibt es denn da für alternative Möglichkeiten? Würde es etwas bringen einen Antrag zu stellen, das ich auf dem Campus des Berufsförderungswerkes einen Wohnplatz bekomme? Eigentlich sind diese Wohnplätze nur für Leute vorgesehen ,die einen sehr langen Anfahrtsweg haben. Oder gibt es speziell für Leute die Probleme haben das Berufsförderungswerk zu erreichen von der DRV irgendwelche Mobilitätshilfen? Theoretisch könnte ich auch mit dem Auto fahren, weil ich im Auto diese Platzangst nicht bekomme. Nur leider besitze ich keines und kann mir auch keines leisten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihren Rehafachberater.

Dieser wird klären, ob eine Unterbringung im Berufsförderungswerk oder in der Nähe angezeigt und möglich ist oder andere Beförderungsmöglichkeiten bestehen.

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9 Antworten

Autoam 31.05.2017 | 08:46
....Theoretisch könnte ich auch mit dem Auto fahren, weil ich im Auto diese Platzangst nicht bekomme. Nur leider besitze ich keines und kann mir auch keines leisten..... Unglaublich, laut gelacht. Leute gibt es.
Die Farbe Schwarzam 31.05.2017 | 08:50
Mobilitätshilfen wie z.B. Fahrdienste gibt es von der RV nicht. Ich finde die Idee mit der Wohnung auf dem Campus gar nicht schlecht. Fragen kostet ja nichts. Wenn Sie dem Berufsförderungswerk Ihre Situation schildern und noch eine Wohnung frei ist, passt das doch wie die Faust aufs Auge.
???am 31.05.2017 | 08:54
Dieses Problem hätten Sie eigentlich bereits vor der Bewilligung mit Ihrem Reha-Fachberater besprechen sollen. Rufe Sie ihn sobald wie möglich an, schreiben Sie eine Mail/Fax/Brief. Eine konkrete Antwort kann Ihnen hier niemand geben. Vor allem wenn Ihr Arzt nur schreibt, dass Sie den ÖPNV meiden sollen (!) , ihn grundsätzlich also schon nutzen könnten.
Heike Schmidtam 31.05.2017 | 09:56
Wenn ein Arzt schreibt, das ich ÖPVN Mittel in Verbindung mit den Diagnosen meiden soll, weil die Nutzung aus ärztlicher Sicht für die Erkrankung nicht gerade förderlich ist, dann sollte das doch als fachärztliche Begründung ausreichen. Weil im schlimmsten Falle würde mich dann der Arzt krankschreiben, wenn es mit den öffentlichen garnicht geht und sich dadurch meine Erkrankung wieder verschlimmert, was dann zwangsweise zum Abbruch der Maßnahme führen würde. Das wäre dann für den DRV rausgeworfenes Geld. Eigentlich steht sogar im Gesetz, das der Rehaträger auf die gesundheitlichen Belange Rücksicht nehmen muss, weil eine solche Reha ja immer auch einen medizinischen Aspekt beinhaltet. Weil die können ja auch nicht einen Rollstuhlfahrer auf ne Baustelle zur Montage schicken. Wenn auf die gesundheitliche Belange keine Rücksicht genommen wird, ist m.E. der Zweck der Reha verfehlt.
tzzzzzam 31.05.2017 | 10:40
dann nehmen Sie am besten das Fahrrad...das tut auch der Gesundheit gut..... sprechen sie mit dem Rehafachberater...vielleicht kann der Alternativen aufzeigen...ansonsten mit Stock und Hut geht sichs gut....
Heike Schmidtam 31.05.2017 | 10:45
"dann nehmen Sie am besten das Fahrrad..", was für eine unqualifizierte Antwort. Bei einer Fahrtstrecke von 40 Kilometer, möchte ich Dich mal gerne sehen, wie Du diese Strecke jeden Tag mit dem Fahrrad fährst.
???am 31.05.2017 | 11:19
"Wenn ein Arzt schreibt, das ich ÖPVN Mittel in Verbindung mit den Diagnosen meiden soll, weil die Nutzung aus ärztlicher Sicht für die Erkrankung nicht gerade förderlich ist, dann sollte das doch als fachärztliche Begründung ausreichen." Das Problem ist das "soll". Man soll auch Sport treiben, viel (Wasser ...) trinken usw. Aus der Bescheinigung Ihres Arztes ergibt sich nicht zwingend, dass da eine andere Lösung gefunden werden muss. Aber wie bereits gesagt: Kontaktieren Sie schnellstmöglich Ihren Reha-Fachberater. Nur der kann Ihnen sagen, welche Alternativen er Ihnen anbieten kann.
Rehafachberateram 01.06.2017 | 08:11
Sehr geehrte Frau Schmidt, ich habe von Ihrer Problemlage gelesen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Da eine erfolgreiche Teilnahme am Berufsförderungswerk auch im Sinne der DRV ist, wird Ihnen ein persönlicher Fahrer zur Seite gestellt. Die genaue Terminabsprache wird noch erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Rehafachberater
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