Dem Beitrag von „???“ wird zugestimmt. Wenn Sie in der Zeit nach der Berufsausbildung wirklich eine Anrechnungszeit haben, dann haben Sie zwar nicht immer alle Zeiten mit Beiträge belegt, aber eine Lücke haben Sie dennoch nicht in Ihrem Versicherungsverlauf. Eine Möglichkeit zur freiwilligen Beitragszahlung besteht auch nicht mehr. Sicherheitshalber sollten Sie aber zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellen" ermitteln.