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Experten-Antwort

Ersatzzeit und Sprachkurs

von Herr P.25.02.2017 | 07:51
1745 Ansichten
8 Antworten

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Hallo! Für den Zeitraum 04.05.89 bis 30.06.91 wurden mir Ersatzzeiten anerkannt. Jetzt wurde ich aufgefordert, Nachweise über einen absolvierten Sprachkurs vorzulegen. In meinem Fall fällt dieser Sprachkurs in den Zeitraum der Ersatzzeit. Wirkt sich dies auf meine zu erwartende Rentenhöhe aus? Danke für Eure Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.02.2017 | 10:32

Guten Tag Herr P.,

die Ausführungen von W*lfgang enthalten die zutreffenden Aussagen zu Ihrer Frage.

7 Antworten

GroKoam 25.02.2017 | 09:28
Na klar, Deine Rente wird verdoppelt.
Michelam 25.02.2017 | 09:42
So ziemlich alles in einem Versicherungsverlauf hat Auswirkung auf die Rentenhöhe
Herr P.am 25.02.2017 | 15:29
Die Antworten sind unverschämt und man merkt direkt, dass beide User keinerlei Ahnung von Rentenrecht haben, sondern in diesem Forum nur Ihren Frust verbreiten wollen. Bin mal gespannt, auf die Expertenantwort!
W*lfgangam 25.02.2017 | 16:32
Hallo Herr P., vorab: der Sprachkurse in der Ersatzzeit (EZ) 'Flucht/Vertreibung' ist bedeutungslos. Die EZ erhält den vollen Gesamtleistungswert, eine möglicherweise anzurechnende Ausbildungszeit nur 75 %. Parallel wird sowieso Arbeitslosigkeit gelaufen sein, sonst wäre die EZ nicht über den Einreisetag hinaus 'verlängert' worden. Bereits die Arbeitslosigkeit würde 80 % des Gesamtleistungswertes erhalten und ist somit immer schon 'schwächer' als die EZ. Die Sachbearbeitung erfragt daher sicher nur vorsorglich alle möglichen Versicherungszeiten (hey, der ist ja Vertriebener - der hat doch sicher 'nen Sprachkurs gemacht?!), um das Rentenkonto als richtig und vollständig zu markieren. Und wenn Sie keine Sprachkurs hatten, dann entsprechende Mitteilung dazu - andernfalls wüsste ich auch keinen Grund, sich deswegen noch zwingend Unterlagen aus früheren 'Sprachschulen' beschaffen zu müssen ...aktuell sehe ich keine Auswirkungen ob mit oder ohne auf Ihre Rente. Rein theoretisch könnte hier die max. 8-jährige Begrenzung der Ausbildungszeiten irgendwo im Detail eine Rolle spielen ...so was will ich mir gar nicht erst ausdenken, weil es für Ihren Personenkreis praxisfern ist! Gruß w.
Rentensputnik am 26.02.2017 | 15:38
Schade GroKo, dass ich Ihnen nicht persönlich sagen kann, was ich von Ihnen halte. In diesem Forum wäre das aber zu unpassend! Daher werden wir Sie und Ihre Kommentare weiter hier ertragen müssen. Hier kann ich Sie wenigstens durch einen Knopfdruck löschen. Mir tun nur die Menschen leid, die sich täglich Ihr Geschwätz anhören müssen, falls es diese überhaupt gibt.
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