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Erschaftstsuer

von tina30.09.2008 | 12:46
996 Ansichten
4 Antworten

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Meinem Mann gehörte das Haus seiner Eltern, sie haben es vor einigen Jahren überschrieben. Meine Schwiegereltern wohnen nach wie vor in dem Haus, ohne Miete o.ä. zu zahlen. Nun hab ich ein Schreiben von Finazamt bekommen zur Ermittlung der Erben. Wir, meine Kinder und ich haben das Haus ja nun geerbt. Muss ich jetzt etwa Erschaftssteuern drauf zahlen? Ich habe auch noch seinen Lesaingvertrag für sein Auto zu zahlen. Ich habe das Erbe doch nur wegen der Kinder angenommen. Ich besitze selber ein Haus.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

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3 Antworten

renteam 30.09.2008 | 12:56
Falsches Forum.
Falsches Forumam 30.09.2008 | 12:56
Leider sind Sie hier falsch. Dies ist ein Forum der deutschen Rentenversicherung.
Schiko.am 01.10.2008 | 09:49
Da machen sie sich mal keine sorgen. Relativ hohe freibeträge verhindern für erben I. klasse dass der staat abkassiert. Gehe davon aus, ein testament ist nicht vorhanden und sie lebten im gesetzlichen güterstand der zu- gewinngemeinschaft. Als erbe I. ordnung erben sie die hälfte, die andere hälfte die kinder. Es muss schon eine villa sein, wenn sie steuer zahlen müssen. Kommt hinzu, die freibeträge gelten für geldvermögen. Es ist zwar richtig, der frühere einheitswert als bezugs- größe gilt nicht mehr, anderseits wird auch der volle verkehrswert noch nicht herangezogen. Als ehefrau steht ihnen ein freibetrag von E. 307.000 zu, jedes Kind hat einen freibetrag von 205.000 euro. Mit freundlichen Grüßen.
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