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Experten-Antwort

erst EM-Rente, wg.Arbeitlosigkeit auf EU-Rente umgestellt

von Norbert14.09.2011 | 14:33
2051 Ansichten
3 Antworten

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Bin 50 Jahre und Schwerbehindert 70% Habe seit 2.2003 EM-Rente,2006 verlängert bis 2009 . beide Male nur durch Sozialgerichtsverfahren. Ab 2006 konnte ich die 3,5 Stunden die ich noch arbeiten ging auch nicht mehr schaffen,war 8 Monate krankgeschrieben.Hatte 2006 schon AG1 beantragt , bevor ich zum Sozialgericht ging,wurde abgelehnt , da ich so krank bin und nicht vermittelbar bin. EM-Rente ab 2.2007 in EU-Rente gewandelt(bei Sozialgericht noch verhandelt) Ab 2.2009 bis 2.2012 ohne Gerichtsverfahren bewilligt worden,aber wieder auf 3 Jahre wegen der Arbeitsmarktlage. Nun hab ich wieder Weitergewährung beantragt. Bin gespannt ob ob Weitergewährung wieder für 3 Jahre wegen Arbeitsmarktlage erfolgt. Kann denn eine dauernde EM-Rente festgestellt werden und weiterhin eine EU-Rente auf Zeit bewilligt werden. Muss ich dafür extra einen Antrag auf EU-Rente stellen? Mein Arzt sagt,es wird sowieso verlängert, da ich nicht mehr Arbeitsfähig bin und solls so lassen Ich kann gar nichts mehr arbeiten auch keinen 400 Euro Job. hab doppelte Bandscheiben OP,Hüfte TEP links ,wie Rechts jeweils schon 2 mal gewechselt,hab chronisches Schmerzsyndrom und bin seit 7 Jahren depresiv wegen Schmerzen. Bin auf Eure Antworten gespannt. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.09.2011 | 16:27

Den Beiträgen von „-_-„ und von „Meister“ wird zugestimmt.

2 Antworten

-_-am 14.09.2011 | 15:22
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Renten, auf die ein Anspruch abhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden niemals unbefristet geleistet. Die Weiterzahlung müssen Sie bei allen befristeten Renten vor deren Ende (Ablauf der Befristung) beantragen. Ansonsten würde die Rentenzahlung automatisch eingestellt.
Meisteram 14.09.2011 | 15:49
Arbeitsmarktrenten dürfen niemals unbefristet gezahlt werden sondern immer nur befristet ! Sie müssen diese also bis zu ihrer Regelaltersrente immer wieder verlängern lassen. Max. Zeitraum der Befristung ist 3 Jahre - aber auch kürzere Zeiträume sind möglich. Nur wenn ihnen jetzt beim Verlängerungssantrag eine Verschlechterung ihrer Erkrankungen bestätigt würde, könnte eine volle EM-Rente aus rein med. Gründen zuerkannt werden. Diese könnte dann auch unbefristet genehmigt werden. Spätestens aber nach 9 Jahren der Befristung müsste dies sogar dann geschehen. Versuchen Sie also jetzt beim nächsten Antrag unbedingt eine volle EM-Rente zu erhalten und legen Sie dazu neue ärztliche Berichte vor die ihr Anliegen unterstützen. Nur dann haben Sie eine Chance darauf, das die Arbeitsmarktgeschichte dann erledigt ist...
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