Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erstattete Krankengeldbezüge

von Maja17.10.2019 | 19:09
99 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe 2018 Krankengeld,ALG1 und dann Rückwirkend die ab 01.2018 die volle EMR erhalten. EMR ist höher als das KG und ALG1. Die Agentur für Arbeit hat Ihre Angaben beim Finanzamt korrigiert,da das gezahlte ALG 1 erstattet wurde. Das gezahlte Krankengeld wurde auch erstattet,die Krankenkasse hat das dem Finanzamt aber nicht gemeldet. Müssen die das nicht auch dem Finanzamt mitteilen ?die haben Ihr Geld doch auch zurück bekommen. Wenn nicht geht das zu meinen Lasten und ich muss fast 800,- ans Finanzamt zahlen. Ich habe noch eine Frist bis zum 25.10.19 die Einkommenssteur abzugeben. Würde mich sehr freuen wenn mich da jemand aufklären könnte. Vielen Dank im Voraus! LG,Maja

7 Antworten

Faam 17.10.2019 | 19:19
Fragen Sie Ihr Finanzamt und/oder Krankenkasse, dass ist hier ein Rentenforum. Wenn die Zahlungen/Erstattungen erst 2019 geflossen sind, wird das dem Finanzamt auch erst zum Ende 2019 gemeldet. Details erfahren Sie bei den oben genannten Stellen. So oder so werden Sie einen großen Brocken ans FA zahlen dürfen.
Unverständnisam 17.10.2019 | 19:45
Wieso fragt man so etwas in einem Rentenforum? Kaufen Sie Ihre Brötchen auch beim Frisör?
Tippsiam 17.10.2019 | 20:00
Zitat von Fa anzeigenausblenden
Auch wenn das - wie schon erwähnt - nicht direkt die Zuständigkeit der DRV betrifft, so betrifft es deren EM-Rentner bei nachträglichen Verrechnungen mit anderen SozV-Trägern... Lassen Sie sich von der Krankenkasse schriftlich eine Bestätigung geben, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum genau welche Beiträge erstattet worden sind. Bei der Steuerklärung geben Sie an, dass Sie um manuelle Bearbeitung bitten. Wenn Ihnen möglich, gehen Sie direkt zum Finanzamt und geben dort gegen Nachweis eine Kopie des Schreibens der Krankenkasse ab. Sollte dennoch der EKSt-Bescheid nach Datenlage (der automatischen Datenübertragung der -veralteten- Krankenkassenzahlen von 2018) beschieden werden, legen Sie Widerspruch ein und bitten um Aussetzung der Vollziehung.
Majaam 17.10.2019 | 20:46
Vielen Dank für Ihren Rat ! Ich werde morgen nochmal bei der Krankenkasse nachfragen.
Tippsiam 17.10.2019 | 21:42
Zitat von Zuviel ist zuviel anzeigenausblenden
Diese Tippsi hat den chronischen Drang in jeder Frage einen Bezug zur Rentenversicherung zu sehen, nur um sich mitteilen zu können. Ist das nicht schon ein krankhaftes Verhalten?
Das können letztendlich wohl nur meine Ärzte entscheiden. Vielleicht habe ich aber auch nur das Bedürfnis, etwas höflicher zu den Ratsuchenden zu sein, als sie einfach nur anzublubbern, dass sie sich hier nach Meinung einiger weniger User sich anmaßen, eine Frage zu stellen, ohne sich vorher ausdrücklich erkundigt zu haben, ob sie das hier auch dürfen und sie stattdessen zum Brötchen holen zum Friseur zu schicken. Einen entspannten Abend für alle! Tippsi
-am 18.10.2019 | 10:05
Hallo Maja, leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, steuerrechtliche Fragen zu beantworten. Bitte wenden Sie sich daher direkt an Ihre zuständige Krankenkasse oder an das für Sie zuständige Finanzamt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026