Nein. Auch eine ausländische „Frührente“ führt nicht zur Versicherungsfreiheit oder Befreiung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.
Hallo Ludvig,
können Sie Ihre Angaben evtl. etwas präzisieren? Wie alt sind Sie, welche Art „Frührente“ beziehen Sie, in welchem Staat leben Sie und welche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie? Ohne diese Angaben ist eine Beantwortung Ihrer Frage leider nicht möglich.
Würde Ihnen ja gerne Recht geben, aber leider liegen sie mit all Ihren Vermutungen falsch.
Aber ich gebe mal eine Vermutung ab, die garantiert zutrifft.
Sie haben die Schule damals nur von aussen gesehen.
Also das denkt man jedenfalls, wenn man Ihre Rechtschreibung/Grammatik sieht.
Hut ab!! Speziell die Benutzung der Kommata ist sensationell, wobei sensationell die höchstmögliche Untertreibung darstellt.
Aber sie haben mit Ihren Beiträgen, insbesondere mit dem letzten, eines erreicht. Ich nehme all meine Aussagen zurück, von manchen Menschen kann und darf man wirklich überhaupt nichts erwarten.
Da sind selbst einfachste Dinge eine unüberwindbare Hürde.
Das ist wirklich "krass".
Alles Gute wünsche ich Ihnen. Wenn es jemand brauchen kann, dann Sie.
Oh wei oh wei
Ist ja traurig was meine einfache Frage alles ins rollen bringen kann.Von Auslanderfeindlichkeit bis Uberheblichkeit war ja alles dabei.Ich glaube es gibt kaum einen Menschen der keine Probleme hat aber deswegen pobelt mann doch keine Menschen im Forum an. Jedenfalls vielen Dank an- oh weia- !!!! -Michel- wird schon irgenwann den Sinn des Lebens begreifen(bleibt jedenfalls zu hoffen).
..wenn schon so cool, dann hätt ich auch teacher geschrieben.
Better next time
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