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Experten-Antwort

Erstattung

von Rajun26.01.2012 | 18:33
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5 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe im August 1989 genau einen Monat rentenversicherungspflichtig gearbeitet, seit 07/1994 bin ich Beamter. Kann ich mir auch heute noch den einmaligen Rentenbeitrag auszahlen lassen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beamte haben die Möglichkeit, sich ihre Beiträge erstatten zu lassen, sofern die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt ist. Für Beamte auf Zeit oder Probe, Soldaten auf Zeit, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ist die Beitragserstattung übrigens ausgeschlossen.

Seit einer Gesetzesänderung im August 2010 haben Sie neben einer Beitragserstattung auch die Möglichkeit, freiwillige Beiträge einzuzahlen, um so ihr Rentenversicherungskonto aufzubessern. Ist aber ein freiwilliger Beitrag nach der neuen Regelung gezahlt, schließt dies widerrum eine Beitragserstattung aus.

Erstattet bekommen Sie lediglich die Zeiten, wo Sie Arbeitnehmer-Anteile mitgetragen haben.

Den Antrag auf Beitragserstattung finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (Vordruck V900), beim Vordruck V060 (siehe Wolfgang) handelt es sich um den Antrag auf freiwillige Beitragszahlung.

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4 Antworten

W*lfgangam 26.01.2012 | 19:09
Hallo Rajun, einfach 'JA', wenn ...neben diesem 1 erarbeiteten Pflichtbeitrag nicht noch andere liegen (Bundeswehr, Kindererziehung, Krankenkasse, Arbeitsamt, ...) und doch schon 60 Monate vorhanden sind. Stellen Sie einfach den Antrag (Vordruck V060). Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass mit der Beitragserstattung auch alle anderen Nichtbeitragszeiten (Schule, Studium) in der Rentenversicherung verloren gehen - wer weiß, vielleicht kommen Sie ja doch mal in die Versuchung, den goldenen Löffel vom Chef zu klauen, und werden ins 'Amateurlager' zurückgesetzt (aus mit Beamter, nachversichert in der Rentenversicherung ...aber die eben angesprochen Zeiten dann leider weg). Mein Rat: wegen diesen paar lausigen EUR sollten Sie die anderen Rentenzeiten in diesem noch 'jungen' Beamtenleben nicht einfach wegwerfen. Die Erstattung kommt auch später noch infrage. Gruß w.
Hannesam 26.01.2012 | 18:59
Das soll wohl ein Witz sein? Ansonsten finden Sie sich mit einer Schubkarre bei der DRV Berlinn ein,um das Geld abzuholen!
W*lfgangam 26.01.2012 | 19:14
...was finden Sie an der Frage witzig ? Oder möchten Sie, dass man Ihren Fragen auch so mit Schenkelklopfen behandelt: *Klatsch, der nächste Hannes bitte - Türzumachen, Pronto* Gruß w.
Rajunam 27.01.2012 | 19:26
Vielen Dank für die Hilfe. Da ich Lebenszeitbeamter bin und eine Rente auf die Pension angerechnet würde macht alles andere als eine Erstattung nicht wirklich Sinn.
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