Beamte haben die Möglichkeit, sich ihre Beiträge erstatten zu lassen, sofern die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt ist. Für Beamte auf Zeit oder Probe, Soldaten auf Zeit, Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ist die Beitragserstattung übrigens ausgeschlossen.
Seit einer Gesetzesänderung im August 2010 haben Sie neben einer Beitragserstattung auch die Möglichkeit, freiwillige Beiträge einzuzahlen, um so ihr Rentenversicherungskonto aufzubessern. Ist aber ein freiwilliger Beitrag nach der neuen Regelung gezahlt, schließt dies widerrum eine Beitragserstattung aus.
Erstattet bekommen Sie lediglich die Zeiten, wo Sie Arbeitnehmer-Anteile mitgetragen haben.
Den Antrag auf Beitragserstattung finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (Vordruck V900), beim Vordruck V060 (siehe Wolfgang) handelt es sich um den Antrag auf freiwillige Beitragszahlung.