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Experten-Antwort

Erstattung beamtin

von Sotiria Giotaki01.08.2010 | 16:14
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2 Antworten

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Hallo, ab September werde ich als Beamtin in meiner Heimat (Griechenland) anfangen zu arbeiten. ich habe knapp 4 Jahre in Deutschland bei der Rentenversicherung Beitraege bezahlt und ich moechte die gern erstattet bekommen auch wenn ich den Antrag nach 24 Monaten stellen kann. wird es moeglich sein ? oder gibt es hinternisse wegen dem Abkommen mit Griechenland bezueglich der Rentenversicherung ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich der Beitragserstattung empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständige Verbindungsstelle für Griechenland zu wenden (DRV Bund, DRV Knappschaft-Bahn-See oder DRV Baden-Württemberg).

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1 Antworten

-_-am 01.08.2010 | 21:30
Bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU besteht kein Anspruch auf eine Beitragserstattung. Versicherungszeiten, die in den Mitgliedsstaaten der EU/ EWR oder der Schweiz oder in den Abkommensstaaten zurückgelegt wurden, können nach Maßgabe der europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit beziehungsweise nach Maßgabe der Sozialversicherungsabkommen mit diesen Staaten für die Erfüllung der Wartezeit berücksichtigt werden. Soweit mir bekannt ist, unterliegen griechische Beamte der Versicherungspflicht in der GLK. Bei der GLK sind Sie versichert - als Bediensteter und Beamter der Ministerien, des Parlaments, der Justiz, der Städte und Gemeinden, der öffentlichen Krankenhäuser, der Universitäten und staatlichen Schulen, - als Führungskraft der Streit- und Sicherheitsdienste, - als Parlamentsabgeordneter, Präfekt, Bürgermeister und Gemeindevorsteher, - als Geistlicher, - als Kriegsversehrter und Versehrter aus dem Widerstandskampf. Vermutlich dürfte eine Beitragserstattung daher ausgeschlossen sein. Erkundigen Sie sich jedoch bei der zuständigen Verbindungsstelle. Eine Broschüre gibt es unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/el/… . Hier finden Sie die Rentenversicherungsträger, die als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit Griechenland zur Verfügung stehen. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstr. 105 76135 Karlsruhe Telefon 0721 825-0 Telefax 0721 825-21229 Adalbert-Stifter-Str. 105 70437 Stuttgart Telefon 0711 848-0 Telefax 0711 848-21438 http://www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de
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