Hallo "Osterhase"!
Mit der Rentenantragstellung dürften Sie auch den Vordruck (Meldung Krankenversicherung der Rentner) ausgefüllt haben, der an die letzte Krankenkasse weitergeleitet wurde, damit von dort geprüft werden kann, ob Sie die Vorversicherungszeit in der Krankenversicherung der Rentner erfüllt haben.
Sollte dieses der Fall sein, wird der Rentenversicherungsträger von Ihrer Rente Beiträge einbehalten.
Sollte dieses nicht der Fall sein, sollten Sie einen Antrag auf Zahlung eines Beitragszuschusses stellen (soweit dieses noch nicht geschehen ist).
Hinsichtlich der bereits gezahlten Beiträge - und einer möglichen Erstattung - wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse und lassen sich entsprechend beraten.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung