Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenBei vielen Sozialversicherungsabkommen ist es so, dass Zeiten im jeweils anderen Staat bei der Prüfung der Voraussetzungen, z.B. der Wartezeit wie Inlandszeiten berücksichtigt werden. Lassen Sie sich dazu schriftlich von der DRV Nord (zuständig für USA) informieren. Senden Sie ein Mail an: info@drv-nord-de
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