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Experten-Antwort

Erstattung Rentenkürzung

von Doris02.06.2020 | 00:44
74 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Durch Erhöhung der Zuverdienstgrenzen 2020 habe ich Anspruch auf die volle Rente. Wenn ich jetzt einen Antrag auf Neuberechnung stelle, Wird mir dann die Differenz für die vergangenen Monate ebenfalls ausgezahlt oder muß ich bis zur nächsten Abrechnung 2021 warten ? Muß ich das erhaltene Kurzarbeitergeld zurückzahlen wenn ich 99 % Teilrente beantrage ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Doris,

eine bisher als Teilrente gezahlte Altersrente ist aufgrund der für 2020 angehobenen Hinzuverdienstgrenzen rückwirkend ab 01.01.2020 neu zu berechnen und ggf. auch als Vollrente zu zahlen. Aufgrund der Vielzahl der Anträge kann es bei der Neuberechnung allerdings aktuell noch zu Verzögerungen kommen.

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10 Antworten

DvDam 02.06.2020 | 10:16
Hallo Doris, Ich habe letzte Woche meinen neuen Rentenbescheid bekommen. Darin enthalten: Neue Berechnung der Rente wegen Corona und Hinzuverdienst von 01.20 bis 06.20. Und neue Berechnung der Rente ab 07.20 mit Corona berücksichtigung. Bei mir ist alles gut und ging auch ohne Antrag. Gruss DvD
Dorisam 02.06.2020 | 11:35
Vielen herzlichen Dank, dann werde ich noch ein paar Tage warten (Stichtag 01.07. ?)
Werner67am 03.06.2020 | 07:53
Bei Bezug einer Altersvollrente kann aber rückwirkend der Anspruch auf Kurzarbeitergeld zum Ruhen kommen. Es ist also sicher eine gute Idee, wenn man stattdessen eine 99%-Teilrente bezieht. Nähere Infos dazu findet man in einer Broschüre der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8b-kurzarbeitergel… unter Punkt 2.4. Gruß Werner
W°lfgangam 03.06.2020 | 18:48
Hallo Doris, ein Wunsch-Teilrentenantrag wirkt immer nur ab Folgemonat der wirksamen Antragstellung. Andererseits: > Ich habe letzte Woche meinen neuen Rentenbescheid bekommen. sind Sie noch innerhalb der Widerspruchsfrist und können damit 'umdisponieren'/zum damaligen Antragsdatum und dann auch noch rückwirkend eine Altersteilrente wählen. Beschränken Sie das auf die Dauer des Kurzarbeitergelds bzw. reagieren Sie wieder umgehend in Richtung Vollrente, wenn ein Endedatum bekannt wird. Gruß w.
Siehe hieram 03.06.2020 | 19:18
Zitat von W°lfgang anzeigen
Kann ich den Antrag auf 99 % auch rückwirkend stellen ? Ich konnte ja Anfang des Jahres noch nicht wissen, dass sich die Zuverdienstgrenzen so stark ändern.
Hallo Doris, ein Wunsch-Teilrentenantrag wirkt immer nur ab Folgemonat der wirksamen Antragstellung. Andererseits:
folgender Satz stammt von 'DvD', nicht von 'Doris'. So bleibt Doris wohl nur, ab Antragstellung, nicht rückwirkend. 'W*lfgang' hat sonst vielleicht auch noch eine andere Idee...
Dorisam 04.06.2020 | 06:24
Zitat von W°lfgang anzeigen
Kann ich den Antrag auf 99 % auch rückwirkend stellen ? Ich konnte ja Anfang des Jahres noch nicht wissen, dass sich die Zuverdienstgrenzen so stark ändern.
Hallo Doris, ein Wunsch-Teilrentenantrag wirkt immer nur ab Folgemonat der wirksamen Antragstellung. Andererseits: > Ich habe letzte Woche meinen neuen Rentenbescheid bekommen. sind Sie noch innerhalb der Widerspruchsfrist und können damit 'umdisponieren'/zum damaligen Antragsdatum und dann auch noch rückwirkend eine Altersteilrente wählen. Beschränken Sie das auf die Dauer des Kurzarbeitergelds bzw. reagieren Sie wieder umgehend in Richtung Vollrente, wenn ein Endedatum bekannt wird. Gruß w.
Ich habe meinen Rentenbescheid auf Vollrente noch nicht bekommen.
Dorisam 04.06.2020 | 06:24
Zitat von W°lfgang anzeigen
Kann ich den Antrag auf 99 % auch rückwirkend stellen ? Ich konnte ja Anfang des Jahres noch nicht wissen, dass sich die Zuverdienstgrenzen so stark ändern.
Hallo Doris, ein Wunsch-Teilrentenantrag wirkt immer nur ab Folgemonat der wirksamen Antragstellung. Andererseits: > Ich habe letzte Woche meinen neuen Rentenbescheid bekommen. sind Sie noch innerhalb der Widerspruchsfrist und können damit 'umdisponieren'/zum damaligen Antragsdatum und dann auch noch rückwirkend eine Altersteilrente wählen. Beschränken Sie das auf die Dauer des Kurzarbeitergelds bzw. reagieren Sie wieder umgehend in Richtung Vollrente, wenn ein Endedatum bekannt wird. Gruß w.
Ich habe meinen Rentenbescheid auf Vollrente noch nicht bekommen.
Dorisam 04.06.2020 | 06:24
Zitat von W°lfgang anzeigen
Kann ich den Antrag auf 99 % auch rückwirkend stellen ? Ich konnte ja Anfang des Jahres noch nicht wissen, dass sich die Zuverdienstgrenzen so stark ändern.
Hallo Doris, ein Wunsch-Teilrentenantrag wirkt immer nur ab Folgemonat der wirksamen Antragstellung. Andererseits: > Ich habe letzte Woche meinen neuen Rentenbescheid bekommen. sind Sie noch innerhalb der Widerspruchsfrist und können damit 'umdisponieren'/zum damaligen Antragsdatum und dann auch noch rückwirkend eine Altersteilrente wählen. Beschränken Sie das auf die Dauer des Kurzarbeitergelds bzw. reagieren Sie wieder umgehend in Richtung Vollrente, wenn ein Endedatum bekannt wird. Gruß w.
Ich habe meinen Rentenbescheid auf Vollrente noch nicht bekommen.
Schadeam 04.06.2020 | 08:36
Wenn das Rentenverfahren noch andauert, der Bescheid also noch gar nicht erteilt ist, könnten Sie Ihren Antrag jederzeit noch entsprechend abändern. Die Sachbearbeitung wird zwar happy sein wegen der Mehrarbeit, aber das kann Ihnen, Doris, letztlich egal sein. Und natürlich dauert es dann nochmal länger bis der Bescheid kommt...
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