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Erstattung Sozialversicherungsbeiträge nach rückwirkender EM

von Simone19.11.2019 | 16:11
120 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bitte um Rückmeldung, ob mir in meinem Fall die Beiträge zur Arbeitslosen und Krankenversicherung zustehen. Teilweise E-M seit 2011 Beschäftigung Teilzeit bis 12/16 Arbeitslosengeld bis 05/17 Krankengeld bis 06/18 Rückwirkende EM ab 05/17 Die Krankenkasse behauptet aus meinem Krankengeld seien keine Beiträge von mir geleistet worden. Ich möchte nichts verlangen was mir nicht zusteht, frage mich trotzdem ob dies so korrekt ist? Vielen Dank für die Antwort

2 Antworten

-am 19.11.2019 | 16:40
Hallo Simone, das ist ein Forum der Rentenversicherung; bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Ihnen zur Zahlung oder Erstattung von Beiträgen zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung keine Auskünfte geben können. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Mondkindam 20.11.2019 | 08:35
Sie haben doch sicher über die Gewährung des Krankengeldes einen Bescheid erhalten. In dem sollte auch eine Berechnung enthalten sein aus der Sie ersehen können ob Beiträge abgezogen worden sind. Da Sie aber vorher Arbeitslosengeld erhalten haben, sollte die Aussage der Krankenkasse stimmen.
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