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Erstattung von Beiträgen AN-und AG-Anteil?

von Heinz26.07.2009 | 22:56
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8 Antworten

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Als Beamter mit Vorversicherungszeiten in der RV unter 60 Monaten möchte ich mir die Beiträge erstatten lassen. Werden sowohl der AN-Anteil als auch der AG-Anteil erstattet? Trifft dies ggfs. auch auf Zeiten der Nachversicherung für eine Referendarszeit zu, d.h. wird der Nachversicherungsbetrag, der doch wohl AN- und AG-Anteil umfaßt, voll erstattet? Treten bei Erstattung der Nachversicherungsbeiträge für ein Referendariat Nachteile bei der Beamtenpension ein?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Erstattet werden grundsätzlich nur die Beitragsanteile, die die Versicherten getragen haben, in der Regel also der AN-Anteil.

Aus der Nachversicherung eines Referendariats können keine Beiträge erstattet werden, da diese Beiträge alleine vom Arbeitgeber getragen wurden; diese Annahme ist so in § 181 Abs. 5 SGB VI niedergeschrieben (Angestellte und Beamte sind hier ausdrücklich nicht vergleichbar!).

Ob und welche Auswirkungen die Beitragserstattung auf Ihre Pension hat, kann Ihnen die zuständige Versorgungsdienstelle mitteilen.

Mit der Beitragserstattung erlöschen alle Leistungsansprüche es den Zeiten bis zur Erstattung. Somit sind AG-Anteil und Referendariat in der Rentenversicherung untergegangen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ein Verschweigen der Beitragserstattung gegenüber der Versorgungsdienststelle möchte ich Ihnen ohne Kenntnis der Folgen ausdrücklich nicht empfehlen. Ein solches Verhalten würde dem Ansehen der Beamtenschaft zumindest nicht dienen.

6 Antworten

Chrisam 27.07.2009 | 06:27
Nein, sie bekommen nur den AN Anteil zurück. 2 Jahre nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht müssen Sie aber abwarten.
Weezeram 27.07.2009 | 07:32
Hallo Heinz, selbstverständlich erhalten sie nur die Beiträge zurück, die sie auch selber gezahlt haben.Den Arbeitgeberanteil haben sie ja nicht gezahlt,also kann ihnen der auch logischwerweise nicht erstattet werden. Dies gilt ebenso für die Zeiten der NAchweversicherung, dort haben sie ebenfalls keinen Cent eingezahlt, somit kann Ihnen da auch nichts erstattet werden. Hinsichtlich evtl. auftretender Nachteile müssen sie sich natürlich an Ihren Dienstherren wenden, da dieser für die Zahlung der Pension zuständig ist, das ist keien Sache der Rentenversicherung.
Wolfgangam 27.07.2009 | 21:40
Hallo Heinz, das Wesentliche ist gesagt (nur eigene gezahlte Beiträge werden erstattet) ...im Hinblick auf Pension würde ich da - nach der Beitragserstattung - ganz still sein. Ich meine, in meinem ländlichen Versorgungsgesetz gelesen zu haben, dass auch Beitragserstattungen auf die Pensionsansprüche anzurechnen sind. Wenn der spätere Pensions-festsetzende MA allerdings nicht allzu blond ist, wird er aus Ihrem Lebenslauf erkennen müssen, dass da auch mal Zeiten im Amateurlager waren ...und nachfragen, wo die Zeiten/Beiträge geblieben sind ;-) Gruß w.
Heinzam 29.07.2009 | 20:38
Sehr geehrter Experte, vielen Dank für Ihren Beitrag.Hoffentlich dient es dem Ansehen der Beamtenschaft, wenn ich Ihnen versichere, dass ich meinem Landesbesoldungsamt natürlich die wahren Sachverhalte längst mitgeteilt habe. Im übrigen finde ich es nicht "selbstverständlich" (wie es in anderen Beiträgen hieß), dass nur der AN-Anteil erstattet werden kann. Schließlich ist auch der AG-Anteil Teil der Gesamtvergütung für die geleistete Arbeit.
Rentner2am 30.07.2009 | 17:04
"Schließlich ist auch der AG-Anteil Teil der Gesamtvergütung für die geleistete Arbeit" Wenn es Sie tröstet, dann sehen Sie diesen Anteil einfach als "Versicherungsanteil" für den Fall der Erwerbsunfähigkeit während der Angestelltenzeit!
Weezeram 31.07.2009 | 07:14
"Im übrigen finde ich es nicht "selbstverständlich" (wie es in anderen Beiträgen hieß), dass nur der AN-Anteil erstattet werden kann. Schließlich ist auch der AG-Anteil Teil der Gesamtvergütung für die geleistete Arbeit" Es werden die Beiträge erstattet, die man sellber getragen hat. Und da man von den Arbeitgeberbeiträgen keinen Cent selber eingezahlt hat, kann einem doch logischerweise auch nichts erstattet werden. Naja also von 100 Menschen, die man diesbezüglich berät, haben das 100 Menschen auch nachvollziehen können. Aber leider gibt es ja immer einen.....
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