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Experten-Antwort

Erstattung von Rentenversicherungs-Briefmarken

von AlteZeit07.09.2023 | 08:10
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8 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, beim Ausräumen der Wohnung meine kürzlich verstorbenen Großmutter bin ich auf zwei Briefmarken der Rentenversicherung aus dem Jahr 1938 gestoßen, die noch auf Reichsmark lauten. Auch waren da irgendwelche Verrechnungsbescheinigungen für Zeiträume in den 50er- und 60er-Jahren. Bin ich verpflichtet diese wie alte Personalausweise usw. abzugeben und würde der Wert dieser Briefmarken erstattet werden? Wie würde eine Umrechnung von Reichsmark in Euro erfolgen? Oder dürfte ich diese Marken auch als Andenken behalten? Diese Bescheinigungen interessieren mich weniger. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bis Juni 1942 erfolgte für alle Versicherten die Beitragszahlung zur Rentenversicherung grundsätzlich durch Einkleben von sog. Beitragsmarken in eine Versicherungskarte (auch Quittungskarte oder landläufig Invalidenkarte genannt).

 

Da Sie lose Beitragsmarken aufgefunden haben, sind diese Beiträge nicht rechtswirksam entrichtet worden. Eine Erstattung ist ausgeschlossen. Sie können die Marken als Andenken behalten.

 

Die "Verrechnungsbescheinigungen" dürften die Quittungen für die hinterlegten original Versicherungskarten sein. Die darauf enthaltenen und rechtswirksam entrichteten Beiträge (eingeklebten Marken) müssen bei der Berechnung der Rente Ihrer kürzlich verstorbenen Großmutter berücksichtigt worden sein. 

 

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7 Antworten

Träumen ist ja nicht verbotenam 07.09.2023 | 10:08
Mit diesen Marken wurden damals Beitragszahlungen dokumentiert. Es wird gar nichts erstattet. Sie können ja versuchen, ob Sie damit einen Brief versenden können.😂
Hahaam 07.09.2023 | 10:39
Woran erkennst du,dass du Post von einem Leprakranken bekommen hast? Daran, dass die Zunge noch an der Briefmarke klebt.
Schadeam 07.09.2023 | 11:14
Diese Marken hätte die Dame damals vor 85 Jahren in ihre Versicherungskarte einkleben müssen und die Karte irgendwann (spätestens mit dem Altersrentenantrag zurückgeben müssen. Hätte, hätte Fahrradschloss... Heute haben solche Dinger höchstens noch einen Erinnerungswert und können von Enkeln bei der DRV nicht zu Geld gemacht werden. Aber vielleicht können Sie das Zeug über e bay verticken? Die DRV will diesen "Müll" garantiert nicht zurück haben.
Wichtigtuerei!am 08.09.2023 | 08:27
Sie wissen doch gar nicht, ob die entsprechenden Beitragsmarken nicht schon im Versicherungsverlauf der Verstorbenen berücksichtigt waren und letztendlich spielt das auch keine Rolle mehr, da die Besitzerin dieser Marken verstorben ist. War aber schön, dass Sie auch mal versucht haben, sich hier wichtig zu machen. Hat leider nicht so ganz funktioniert.
Mumpitzam 08.09.2023 | 16:12
Zitat von Wichtigtuerei! anzeigenausblenden
Das müsste dann die Sachbearbeitung der DRV klären laut GRA. Und der Anspruch für diese Beitragsmarken geht m. E. an die Erben über. Deswegen müsste auch dem TE die Erstattung zustehen. Fraglich ist nur in welcher Höhe. Dazu sagen die GRA nichts. Ich würde das in Entgeltpunkte umrechnen und darüber dann einen Eurowert ermitteln. Wäre aber mal interessant, wenn sich die Experten dazu melden.
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