Liebe Forenteilenehmer und Experten,
ich habe nachfolgend einen etwas komplexen Fall. Die Kurzfassung, durch eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung wurde festgestellt, dass meine Mutter zu hohe Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat. Die Frage ist, ob sie sich diese erstatten lassen kann und welche Folgen das hat.
Die Langfassung:
Meine Mutter Jahrgang 1953, bezieht seit 1.10.2018 eine Regelaltersrente als 99% Teilrente. Das war auch der früheste mögliche Zeitpunkt, ab dem die Regelaltersrente möglich war.
Die 99% Teilrente erhält sie aus dem folgenden Hintergrund. Die Teilzeitbeschäftigung, welche sie beim Renteneintritt schon seit mehreren Jahrzehnten hatte, hat sie auch danach wie gehabt fortgeführt. Deshalb dann die 99% Teilrente, damit die Rentenversicherungsbeiträge in ihrem Rentenkonto einfließen.
Zusätzlich hat meine Mutter zum 1.1.2019 einen Minijob aufgenommen, bei dem sie 150 € monatlich verdient. Im Personalfragebogen hat sie wahrheitsgemäß angegeben, dass sie mit der Teilzeitbeschäftigung weiterhin eine andere Arbeitsstelle hat.
Ebenso hat sie beim Minijob angegeben, dass sie nicht die Befreiung der Rentenversicherungspflicht möchte und somit auch beim Minijob Beiträge für die Rentenversicherung abführt.
Normalerweise gibt es die beiden Optionen:
1) Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Rentenversicherungsbeiträge, dann zahlt nur der Arbeitgeber 15% auf das Gehalt ein
2) Der Arbeitnehmer möchte die Rentenversicherungsbeiträge, dann zahlt der Arbeitgeber 15% und der Arbeitnehmer zusätzlich 3,6% vom Gehalt ein
Und aus welchen Gründen auch immer, kommt es dann zu einer falschen Anmeldung beim Minijob die zur Folge hat, dass meine Mutter zu hohe Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Der Arbeitgeber meldet meine Mutter hätte neben dem Minijob keine weitere Beschäftigung, obwohl sie das im Personalfragebogen anderslautend angegeben hatte.
Dadurch das meine Mutter nur 150€ im Minijob verdient, ist sie unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 175 €. Der Arbeitgeber zahlt wie gehabt die 15% auf den tatsächlichen Lohn, also die 150€. Meine Mutter zahlt aber nicht nur die 3,6% auf die 150 €, sondern auf die bis zu den 175 € noch fehlenden 25 €, sowohl den Arbeitgeberanteil von 15% als auch den Arbeitnehmeranteil von 3,6% in Summe also 18,6%.
Zu der ganzen Thematik der Mindestbeitragsbemessungsgrenze beim Minijob, gibt es anbei auch eine eigene Webseite von der Minijob-Zentrale die das erklärt.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/rentenversicheru…
In Beträge hat meine Mutter also statt 5,40 € (3,6% auf 150€) zusätzlich noch 4,65 € (18,6% auf 25€), in Summe also 10,05 € gezahlt. Von Ihrem Gehalt von 150 € wurden diese 10,05 € monatlich abgezogen und sie hat 139,95 € ausgezahlt bekommen.
Der zu hohe Rentenbeitrag war weder meiner Mutter noch dem Arbeitgeber aufgefallen und meine Mutter hat auch jährlich einen Rentenbescheid erhalten, in dem diese abgeführten Beiträge berücksichtigt wurden. Für das Jahr 2019 hat dieser Minijob mit einem für die Rentenversicherung angenommen Jahresgehalt von 2.100 € (175 € x 12 Monate) zu 0,054 Rentenpunkten geführt (2.100 €/39.301 € Westdeutscher Durchschnitt 2019).
Aktuell gab es dann bei der Firma, wie wohl alle vier Jahre üblich, eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Dabei wurde festgestellt, dass bei meiner Mutter nicht die 175 € Mindestbeitragsbemessungsgrenze hätte angewendet werden dürfen, da sie noch die weitere Hauptbeschäftigung hat.
Meine Mutter hätte also statt der monatlich abgezogenen 10,05 € nur einen Beitrag von 5,40 € zahlen müssen (3,6% von 150€). Für den Arbeitgeber macht der Fehler keinen Unterschied, da dieser ohnehin nur die 15% auf das tatsächliche Gehalt zahlt. Wäre das von Anfang an richtig berechnet worden, dann hätte das tatsächliche Jahresgehalt von 1.800 € (150 € x 12 Monate) zu 0,046 Rentenpunkten geführt (1.800 €/39.301 € Westdeutscher Durchschnitt 2019).
Aus diesem Grund hat meine Mutter aktuell einen Antrag von der Minijob-Zentrale erhalten, mit dem sie sich die jährlich zu viel gezahlten 55,80 € an Rentenversicherungsbeiträgen (4,65 € x 12 Monate) wieder erstatten lassen kann.
Ich habe bei der Minijob-Zentrale nachgefragt, ob meine Mutter die falsch gezahlten Beiträge einfach in der Rentenkasse eingezahlt lassen kann, damit die Rente nicht neu berechnet wird und somit der vorhandene Rentenpunkt von 0,054 erhalten bleibt und nicht auf 0,046 gekürzt wird.
Die Mitarbeiterin von der Minijob-Zentrale konnte mir dahingehend auch keine Aussage geben, da dies die Rentenversicherung betrifft. Sie würde den Antrag von meiner Mutter nur weiterleiten. Sie ist sich aber nicht sicher, ob die Rentenversicherung unabhängig davon, ob meine Mutter die Erstattung beantragt, die tatsächlichen Einnahmen von 1.800 € jährlich zur Berechnung nimmt (0,046 Rentenpunkte) da die angenommen 2.100 € falsch waren (0,054 Rentenpunkte).
Auch war fraglich, ob meine Mutter sich überhaupt die zu viel gezahlten Beiträge erstatten lassen kann, da sie schon Rente bezieht und somit von der Einzahlung profitiert hat.
Meine Frage wäre, was passiert, wenn meine Mutter, die zu viel gezahlten Beiträge erstatten lässt und was passiert, wenn sie das nicht macht. Es war leider nicht nur das Jahr 2019 betroffen, sondern auch die nachfolgenden Jahre.
Viele Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Milo