Hallo Michaela,
wie von "zelda" bereits zutreffend und ausführlich beschrieben, hat sich die Verfahrensweise beim rückwirkenden Zusammentreffen einer Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung geändert. Grund ist das zitierte Urteil des Bundessozialgerichts. Die Erstattungsforderung der Krankenkasse ist nun aus der ungekürzten Rentennachzahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung vor Verrechnung der bereits geleisteten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu befriedigen.