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Experten-Antwort

Erstattungsbetrag

von DCD06.02.2023 | 21:07
92 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich bin vor 40 Jahren nach Amerika ausgewandert. Noch before der Euro eingesetzt wurde habe ich mir informationen zukommen lassen und habe eine Berechnung des Erstattundsbetrages errechnen lassen. Damals war ich noch nicht sicher ob ich in Amerika fuer immer bleiben will. Kann ich noch den einen Antrag auf Beitragserstattung stellen? An when kann ich mich da wenden? Vielen Dank DCD

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DCD,

wenn Sie mit Amerika -wie ich vermute- die USA meinen, ist eine Beitragserstattung nur möglich, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr besitzen und Sie für weniger als 60 Monate Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichtet haben. Liegt eine der beiden Voraussetzungen nicht vor, ist eine Beitragserstattung nicht ermöglich. Dann dürfte jedoch ein Anspruch auf Rente aus der Deutschen Rentenversicherung bestehen. Für die Anspruchsprüfung werden die Zeiten in der Deutschen Rentenversicherung und der US-Rentenversicherung zusammengerechnet, für die Berechnung der Rente nicht.

Weitere Informationen zum Sozialversicherungsabkommen mit den USA finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.html

Das Antragsformular zur Beitragserstattung finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0901.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Abschlägeam 07.02.2023 | 06:53
Hallo DCD, wenn Sie nach wie vor die deutsche Staatsbürgerschaft haben, können Sie sich Beiträge nicht erstatten lassen. Wenn Sie aber vor der Auswanderung bereits Beitragszeiten bei der DRV anscheinend ja erwirtschaftet haben, haben Sie mit mindesten 60 Beitragsmonaten einen Anspruch auf eine Regelaltersrente aus D. Wenn Sie diese Monate nicht erreicht haben, aber noch nicht im Regelrentenalter sind, können Sie unter Umständen freiwillige Beiträge leisten, um auf die 60 Monate zu kommen. Da dies aber alles im Forum nicht abschließend geprüft werden kann (hier liegen Ihre Unterlagen nicht vor), sollten Sie sich direkt (telefonisch oder Videochat) von der für Sie zuständigen DRV beraten lassen. Einen Termin hierfür können Sie z.B. hier vereinbaren: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste…
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