Hallo DCD,
wenn Sie mit Amerika -wie ich vermute- die USA meinen, ist eine Beitragserstattung nur möglich, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr besitzen und Sie für weniger als 60 Monate Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung entrichtet haben. Liegt eine der beiden Voraussetzungen nicht vor, ist eine Beitragserstattung nicht ermöglich. Dann dürfte jedoch ein Anspruch auf Rente aus der Deutschen Rentenversicherung bestehen. Für die Anspruchsprüfung werden die Zeiten in der Deutschen Rentenversicherung und der US-Rentenversicherung zusammengerechnet, für die Berechnung der Rente nicht.
Weitere Informationen zum Sozialversicherungsabkommen mit den USA finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.html
Das Antragsformular zur Beitragserstattung finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0901.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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