da Sie eine Lehre absolviert haben, ändert sich bei Ihnen nichts.
Sofern diese Zeit im Versicherungsverlauf noch nicht als "Pflichtbeitrag für eine Berufsausbildung" gekennzeichnet ist, sollten Sie Ihrem Rententräger bei der nächsten Kontenklärung einen Nachweis über die Ausbildung vorlegen.
Ein Nachteil sehe ich für die Menschen, die keine Berufsausbildung absolviert haben. Deren erste Jahre wurden bislang pauschal besser bewertet, diese Pauschalbewertung der ersten 3 Jahre entfällt.