Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erster Rentenmonat - Zuverdienst

von Annalena01.02.2016 | 11:28
1577 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, kann bei einem Minijob bereits im ersten Rentenmonat die 450 € Grenze überschritten werden, wenn Mehrarbeit anfällt? Mir ist bekannt, dass zweimal pro Jahr 900 Euro möglich sind. Warum gilt das erst ab dem 2. Rentenmonat?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Annalena,

die Erklärung wurde von 2345 richtig zitiert.

Haben Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag für monatlich X Arbeitsstunden bei 450 EUR Bruttoverdienst und nachweislich kommt es zu unvorhergesehen Überstunden bei Krankheitsvertretung, kann im ersten Rentenmonat die HZVG bis zu Doppelten ausgeschöpft werden. Der Arbeitgeber wird dazu um Stellungnahme gebeten, damit man dies als Ausnahmefall erkennt. Der Arbeitsvertrag sollte auf eine reguläre 450-EUR-Beschäftigung lauten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Befristung allein wäre gar nicht ausschlaggebend. Das Bsp. mit der unbegrenzten Bschäftigung lässt jedoch eine einfachere Überprüfung zu, ob eine Ausnahme vorliegt. Beim extremen Gegenbeispiel wäre eine Aushilfe für 3 Wochen ein begrenzter Vertrag, bei dem die Ausnahme nicht nachvollzogen werden könnte.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Der Ausnahmetatbestand ließe sich logisch nachvollziehen. Auf jeden Fall.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

2345am 01.02.2016 | 11:42
Im Monat des Rentenbeginns beziehungsweise beim erstmaligen oder erneuten Zusammentreffen von Rente und Hinzuverdienst ist das doppelte Überschreiten grundsätzlich nicht zulässig. Der Hinzuverdienst ist der jeweiligen einfachen Hinzuverdienstgrenze gegenüberzustellen. Ausnahmsweise kann das doppelte Überschreiten im Monat des Rentenbeginns beziehungsweise im Monat des erstmaligen oder erneuten Zusammentreffens von Rente und Hinzuverdienst zulässig sein, wenn dort ein durch Besonderheiten höherer Hinzuverdienst erzielt wird, wie zum Beispiel durch Mehrarbeit oder Sonderzuwendungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Ähnliches In diesen Fällen ist zunächst der Verdienst ohne Besonderheiten den einfachen Hinzuverdienstgrenzen gegenüberzustellen. Wird mit dem Hinzuverdienst ohne Besonderheiten eine einfache Hinzuverdienstgrenze eingehalten, ist zu prüfen, ob mit dem Hinzuverdienst mit Besonderheiten auch das Doppelte dieser Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Wird die doppelte Hinzuverdienstgrenze eingehalten, ist die Rente in der entsprechenden Höhe zu zahlen. Ist dies nicht der Fall, ist zu prüfen, ob der Hinzuverdienst mit Besonderheiten die einfache/doppelte Hinzuverdienstgrenze für eine nächstniedrigere Rente einhält. Werden bereits mit dem Verdienst ohne Besonderheiten sämtliche einfachen Hinzuverdienstgrenzen überschritten, ist das doppelte Überschreiten nicht zulässig. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Annalenaam 01.02.2016 | 12:44
Vielen Dank für die detaillierten Antworten. Wie würde es bei einem befristeten Vertrag aussehen?
Annalenaam 01.02.2016 | 13:05
dann kann man davon ausgehen, dass bei einem Vertrag über ca. ein halbes Jahr eine Ausnahme möglich ist? Entschuldigen Sie bitte, dass ich nochmals nachfrage, ich bedanke mich sehr herzlich für Ihr Verständnis.
Annalenaam 01.02.2016 | 16:13
Ich danke sehr herzlich für die qualifizierten Stellungsnahmen. Das Forum ist wirklich ein Gewinn, denn die Beratungsangebote vor Ort sind in der Regel nur mit längerer Vorlaufzeit buchbar.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026