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Experten-Antwort

Erstmalige Riesterrente; kein Vorjahres-Brutto

von Susi17.04.2012 | 20:47
1679 Ansichten
3 Antworten
Ich bin alleinerziehend und habe eine Kind, vor 2008 geboren. Erst seit diesem Jahr arbeite ich versicherungspflichtig in Teilzeit. Letztes Jahr hatte ich kein Einkommen und lebte aus Ersparnissen. Welchen Betrag lege ich für meine Riesterförderung zugrunde, wenn ich 2011 wie gesagt kein Bruttoeinkommen hatte? 4% von welchem Grundbetrag?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 18.04.2012 | 08:39

Hallo Susi,

wenn Sie im Vorjahr kein eigenes Einkommen erzielt haben, muss als Mindesteigenbeitrag mindestens der Sockelbetrag i.H.v. 60 Euro im Jahr eingezahlt werden.

Experten-Antwortam 30.04.2012 | 08:11

Hallo Susi,

es ist wirklich so. Sie brauchen lediglich den Sockelbetrag von 60 Euro zu zahlen und erhalten die ganze Zulage.

1 Antworten

Susiam 29.04.2012 | 20:24
Hallo - vielen Dank für die Experten-Antwort! Kann ich mit 60 EUR tatsächlich die volle Zulage erhalten? Ich hatte beabsichtigt, sowohl die Grund- als auch die Kinderzulage in voller Höhe (154+184) zu beantragen. Hierfür sind dann doch sicherlich mehr als 60 EUR nötig, oder?
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