Hallo Silvi,
der Bezug einer Erwerbsminderungsrente hat prinzipiell keinen unmittelbaren Einfluss auf den Rentenbeginn einer nachfolgenden Altersrente. Je nach dem, wie lange der Erwerbsminderungsrentenbezug andauert, werden allerdings unter Umständen nicht mehr alle Anspruchsvoraussetzungen für alle Altersrentenarten erfüllbar sein. Hierzu sollten Sie sich aber besser persönlich und individuell sowie unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Versicherungsbiografie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.