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Experten-Antwort

Erwebsminderungsrente auf Zeit

von Silvia E16.07.2011 | 21:46
2726 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich erhalte jetzt eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Durch eine Nachzahlung der DRV wurden alle Zahlungen der Arge komplett zurücküberwiesen. meine Frage wenn die Rente nicht mehr gehnehmigt würde. habe ich dann evtl. wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sivia E. ,

kurz vor dem Auslaufen der Zeitrente erfolgt durch den Rentenversicherungsträger eine Mitteilung mit dem Hinweis sich rechtzeitig beim Arbeitsamt erneut zu melden.

Ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche haben, entscheidet dann die Agentur für Arbeit oder die ARGE in eigener Zuständigkeit.

Den umfangreichen Ausführungen von Jena können wir uns somit anschließen.

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3 Antworten

KSCam 16.07.2011 | 23:27
das sollten Sie nicht im Rentenforum sondern beim Arbeitsamt erfragen! Wurst kaufen Sie doch auch nicht beim Schuster?
Jenaam 16.07.2011 | 23:51
Sie vermuten richtig. Es kommt auf den Zeitpunkt der Feststellung Ihrer vollen Erwerbsminderung an: Wenn Sie unmittelbar vor dem Bezug der Rente versicherungspflichtiger Arbeitnehmer waren oder Arbeitslosengeld I erhalten haben, gilt die Zeit des Bezugs einer vollen Erwerbsminderungsrente als versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung (§ 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III). Solange Ihre Erwerbsminderung fortbesteht (oder Sie in die Altersrente eintreten) wird die Rentenversicherung Ihnen natürlich die volle Erwerbsminderungsrente weiterbewilligen müssen. Eine Weiterbewilligung wird dann abgelehnt, wenn rentenrechtlich keine Erwerbsminderung mehr vorliegt. Dann wären Sie offiziell wieder erwerbsfähig und damit wäre das Arbeitsamt auch wieder der zuständige Leistungsträger. Nach dreijährigem Bezug von Erwerbsminderungsrente bestünde dann ein achtzehnmonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld I. In Ihrem Fall wurden die Alg II Leistungen wahrscheinlich gezahlt, nachdem Sie keine Zahlungen der Krankenversicherung mehr erhielten und Sie aufgrund von Krankheit kein Alg I erhielten. Da aber die volle Erwerbsminderung noch nicht rentenrechtlich festgestellt war, war das SGB II gültig. Wie Sie ja schreiben, wurde das gesamte Alg II rückwirkend mit Ihrer nun bewilligten Rente verrechnet. Damit müsste der Rentenbeginn direkt auf Ihre versicherungspflichtige Beschäftigung folgen und die Bedingungen des § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB III wären erfüllt.
PeterSam 17.07.2011 | 09:52
gilt das nur für Erwerbsminderungsrente auf Zeit? Wenn man eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bezieht und irgendwann die DRV aufgrund einer Überprüfung feststellt, dass keine Erwerbsminderung mehr besteht wäre man gegenüber der befristeten diesbezüglich ja im Nachteil.
Deutsche Rentenversicherung
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