Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDas Gutachten wird vom Obergutachterdienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers (nochmals) zusammen mit den bislang vorhandenen Unterlagen gewürdigt - i.d.R. war es ja der Obergutachterdienst der eine (nochmalige) ambulante Begutachtung im Rentenverfahren vorgeschlagen hat.
Wie lange für diese Entscheidung benötigt wird, weiß auch der Sachbearbeiter (den Sie anrufen könnten) erst, wenn das Gutachtensheft zusammen mit der Leistungsbeurteilung in den Geschäftsverkehr kommt. Sie müssen Sich deshalb noch etwas gedulden.
MfG
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