Ich schließe mich dem Beitrag von "Chris" an. Den anderen insofern, als dass es sich bei der Aussage des MDK um eine Empfehlung aus medizinischer Sicht handelt. Aufgrund des MDK-Gutachtens kann ggf. dann die Krankenkasse zur Reha(!)-Antragstellung vor dem Hintergrund, dass (sofern der Rentenversicherungsträger daraufhin in "freier Beweiswürdigung" eine Erwerbsminderung feststellt) dieser Reha-Antrag vom Renenversicherungsträger in einen Antrag auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung umgedeutet werden kann.