Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch bei Ihrem Rentenversicherungsträger erheben. Es ist sicher hilfreich, wenn Sie Ihrem Widerspruch aktuelle medizinische Unterlagen beifügen. Wie die Chancen auf Erfolg Ihres Widerspruchs stehen, kann von hier nicht beurteilt werden.