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Experten-Antwort

Erweebsminderungsrente

von CC 05.07.2022 | 09:45
80 Ansichten
12 Antworten

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Hallo,ich beziehe derzeit eine unbefristete Erwerbsminderungsrente und meine Frage ist was passiert wenn das Bürgergeld kommt fällt die dann die Rente weg oder muss ich irgendwo einen Antrag stellen.? Informiert mich der Rententräger wenn das dann so ist? Oder muss ich mich jetzt schon kümmern? Liebe Grüße CC

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo CC,

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11 Antworten

Fischam 05.07.2022 | 09:58
Das Bürgergeld wird wohl nicht die Funktion eines BGE haben und somit bleiben andere Leistungen, wie die Ihrer Rente, bestehen.
KSCam 05.07.2022 | 09:57
Fragen Sie die politischen Parteien, ob, wann und in welcher Form so ein Bürgergeld kommt oder auch nicht. Solange es dazu noch nicht einmal ein Gesetzgebungsverfahren gibt, können Sie von der DRV keine Auskünfte dazu erwarten; Glaskugeln gehören bei uns nicht zur Büroausstattung und Hellseher arbeiten hier auch nicht.
Glaskugelam 05.07.2022 | 10:15
Guten Morgen CC. Verwechseln Sie da etwas? Das Bürgergeld ist eine Weiterentwicklung von Hartz IV d.h., in erster Linie betrifft es erwerbsfähige Leistungsbezieher (> 3 Std. arbeitsfähig und befristete EWR Rentner)...da diese bei Leistungsanspruch den SGB II (ARGEN) zugeordnet werden. Wenn Sie eine unbefristete EWR beziehen, die unter Ihrem Bedarf liegt (Regelsatz + angemessene Wohnkosten) haben Sie einen Rechtsanspruch auf Grundsicherung..und werden dem SGB XII zugeordnet. Träger dieser Leistungen sind nicht die ARGEN, sondern die Grundsicherungsämter der Kommunen. Dort müssten Sie auch Ihren Antrag stellen. Die Regelleistungen im SGB XII sind identisch mit dem SGB II, insofern ist Ihre Frage berechtigt. Kommt es zu höheren Regelsätzen im SGB II, werden diese im SGB XII gleich angepasst. Dann hoffen wir mal, dass es kein Hartz V wird! G.
Abschlägeam 05.07.2022 | 10:04
Hallo CC, noch ist das 'Bürgergeld' nur in Planung und aber auch nicht als Ersatz für gesetzliche Rentenansprüche vorgesehen. Insofern dürfen Sie erst einmal davon ausgehen, dass Sie weiterhin Ihre EM-Rente erhalten. Sofern bei Ihrer späteren Altersrente ein Anspruch auf ergänzende Leistungen durch die 'Grundsicherung' aufgrund einer sehr niedrigen Rente besteht, könnte dann ein 'Bürgergeld' evtl. auch Sie betreffen. Aber bis dahin verfolgen Sie einfach die Nachrichten zu diesem Thema, irgendwann haben die gesetzgebenden Organe dann ja auch Zeit, diese bisher nur 'Idee' in einen Gesetzestext zu packen, aber erst dann weiß man genau, wer, wann, wie... Alles Gute!
Glaskugelam 05.07.2022 | 10:18
Erstaunlich was hier an Anmerkungen eingehen, anstatt den Fragestellerinnen/Fragesteller umfassende Auskünfte zu geben. G.
Brigitteam 05.07.2022 | 10:15
Wenn man sich zumindest das geplante Szenario für das Bürgergeld anschaut, so ist eine der Zugangsvorraussetzungen eine Erwerbsfähigkeit von mindestens 3 Stunden, was Sie mit Ihrer Erwerbsminderung nicht erfüllen würden.
Abschlägeam 05.07.2022 | 10:23
Na dann achten Sie mal auf die 'Experten-Antwort' die gleich/demnächst noch kommt... "Als Rentenversicherungsträger können wir Ihnen leider keine Auskunft zum Bürgergeld geben" oder so ähnlich... ;-)
Kugelglasam 05.07.2022 | 12:11
Was denn für umfassende Auskünfte? Es wurde doch vermittelt, dass den FS das Bürgergeld nicht betrifft und er weiterhin seine Rente erhält. Was wollen Sie denn noch?
Glaskugelam 05.07.2022 | 13:14
Erstaunlich was hier an Anmerkungen eingehen, anstatt den Fragestellerinnen/Fragesteller umfassende Auskünfte zu geben. G.
Was denn für umfassende Auskünfte? Es wurde doch vermittelt, dass den FS das Bürgergeld nicht betrifft und er weiterhin seine Rente erhält. Was wollen Sie denn noch?
Die Auskunft, das es weiterhin zur Zahlung der EWR kommt, ist doch unbestritten. Fragestellerin/Fragesteller kann natürlich in der Situation sein, das die EWR unterhalb der Grundsicherung liegt; von daher dann auch meine Anmerkung, dass beim GS Amt ein Antrag zu ergänzenden Leistungen gestellt werden sollte, es sei denn, die betreffende Person verfügt über erhebliches Vermögen. Mit dem geplanten Bürgergeld wird es zu einer Erhöhung der Regelsätze kommen...und damit indirekt zur Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung (SGB XII). Zur Frage: Was passiert wenn das Bürgergeld kommt? Wer zusätzlichen Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung hat, wird bei der Einführung eines Bürgergeldes mit berücksichtigt. G.
Kugelglasam 05.07.2022 | 13:35
Zitat von Glaskugel anzeigen
Was denn für umfassende Auskünfte? Es wurde doch vermittelt, dass den FS das Bürgergeld nicht betrifft und er weiterhin seine Rente erhält. Was wollen Sie denn noch?
Die Auskunft, das es weiterhin zur Zahlung der EWR kommt, ist doch unbestritten. Fragestellerin/Fragesteller kann natürlich in der Situation sein, das die EWR unterhalb der Grundsicherung liegt; von daher dann auch meine Anmerkung, dass beim GS Amt ein Antrag zu ergänzenden Leistungen gestellt werden sollte, es sei denn, die betreffende Person verfügt über erhebliches Vermögen. Mit dem geplanten Bürgergeld wird es zu einer Erhöhung der Regelsätze kommen...und damit indirekt zur Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung (SGB XII). Zur Frage: Was passiert wenn das Bürgergeld kommt? Wer zusätzlichen Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung hat, wird bei der Einführung eines Bürgergeldes mit berücksichtigt. G.
Nach GruSi wurde aber nicht gefragt und die Frage lautet auch nicht "Was passiert, wenn das Bürgergeld kommt" sondern "was passiert wenn das Bürgergeld kommt fällt da meine Rente weg", weil es offensichtlich mit dem BGE assoziiert wurde. Ihre Antworten sind ja richtig, wurden aber so nicht gefragt. Es wird sich übrigens nicht nur der Regelsatz ändern, sondern auch der Kreis der Anspruchsberechtigten wird sich etwas erweitern.
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