Hallo Jenni,
die Frage warum nach 6 Jahren festgestellt wurde, dass eine Erwerbsminderung nicht mehr vorliegt, können wir hier im Forum leider nicht beantworten, das kann nur Ihr Rentenversicherungsträger. Die Einlegung eines Widerspruchs war daher genau richtig.
Die beiden erlassenen Bescheide erscheinen auf den ersten Blick widersprüchlich, allerdings beruhen sie auf der Prüfung unterschiedlicher Sachverhalte. Bei der Ablehnung des Antrags auf volle Erwerbsminderungsrente wurde offensichtlich anhand Ihrer bisherigen Leistungseinschätzung geprüft, ob aufgrund der Verschlossenheit des Arbeitsmarkts Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht. Dies wurde verneint. Im Weitergewährungsverfahren wurde auch eine medizinische Prüfung Ihres Leistungsvermögens veranlasst. Dabei wurde festgestellt, dass keine Erwerbsminderung mehr vorliegt und dementsprechend ein Ablehnungsbescheid erteilt. Natürlich beinhaltet das Nichtvorliegen von teilweiser Erwerbsminderung auch das Nichtvorliegen von voller Erwerbsminderung.
Wir empfehlen auch gegen den zweiten Bescheid Widerspruch einzulegen.