Falls Sie keinen Arbeitsplatz mehr finden und keine Bezüge vom Job Center oder Entgelt vom Arbeitgeber erhalten, entsteht in Ihrem "Rentenkonto" eine Lücke. D.h. für die Rente anrechenbare Zeiten werden nicht mehr gemeldet und die zu erwartende Rente kann sich nicht mehr erhöhen. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass Sie erforderliche Wartezeitmonate für die Rente z.B. die Wartezeit von 35 Jahren nicht mehr erfüllen und somit ein Bezug einer früheren Rente nicht möglich ist. Auf den Beitrag von -_- kann verwiesen werden, da auch ein großes Risiko der Verlust des Erwerbsminderungsrentenschutzes ist. Wenn Sie sich weiterhin arbeitslos melden, ohne Leistungsbezug durch die Agentur für Arbeit oder das Job Center haben Sie anstelle Ihrer Lücke im Rentenkonto eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit. Diese Arbeitslosigkeit zählt wieder zu der Wartezeit von 35 Jahren, der Erwerbsminderungsschutz kann aufrechterhalten werden und wirkt sich positiv auf die spätere Rente aus.
Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen (z.B. Bewerbungen schreiben), kann Ihre Agentur für Arbeit die Arbeitsvermittlung für die Dauer von 12 Wochen einstellen (sogenannte Vermittlungssperre). Diese Vermittlungssperre kann für Sie erhebliche Nachteile in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, da eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit für diesen Zeitraum nicht berücksichtigt werden kann. Auch Zeiten einer sich an die Vermittlungssperre anschließenden Arbeitslosigkeit mit erneuter Arbeitslosenmeldung können durch den Rentenversicherungsträger nur dann als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, wenn Sie sich während der gesamten Vermittlungssperre fortlaufend und ernsthaft um Arbeit bemühen. In diesem Fall wird die Zeit der Vermittlungssperre von der Rentenversicherung als sogenannter Überbrückungstatbestand vorgemerkt. Damit dies vorgemerkt werden kann, müssen Sie während der Vermittlungssperre je Kalenderwoche in der Regel zwei schriftliche Bewerbungen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden absenden. Die Bewerbungen müssen sich auf die Beschäftigung beziehen, die Sie nach Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten auch tatsächlich ausüben können. Die Eigenbemühungen sind dem Rentenversicherungsträger durch entsprechende Unterlagen (Bewerbungsschreiben und entsprechende Rückantworten) lückenlos nachzuweisen. Wir empfehlen Ihnen vor Auslauf Ihres Arbeitslosengeldbezugs das Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe in Anspruch zu nehmen.