Wir unterstellen, dass mit dem Begriff "Kinderzuschlag" die Leistung der Bundesagentur für Arbeit (Familienkasse) gemeint ist, welche Personen für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Inwieweit der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Auswirkung auf die Höhe dieses Kinderzuschlags hat, ist bei der Familienkasse zu erfragen. Dies ist kein Thema für die gesetzliche Rentenversicherung.