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Experten-Antwort

Erwerbminderungsrente Verrechnung mit Arbeitslosengeld

von alter6910.07.2019 | 06:50
125 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bekomme rückwirkend zum 01.03.2018 eine Teilrente. Bin zum 23.12.2018 ausgesteuert und bekomme seit 11.01.2019 ALG1 Im Rentenbescheid steht das KG und Arbeitslosengeld verrechnet sind. Die Nachzahlung wird jetzt geprüft. Die Teilrente bekomme ich das erste Mal im August. Meine Frage: Da die Rente rückwirkend genehmigt wurde wird dann auch der Anspruch auf ALG1 zurückgesetzt oder zählen Januar-Juli als vollständige Zeit. Falls ich wiedermal ALG1 beantragen muss werden die Monate angerechnet ? Viele Dank und Grüße aus Chemnitz Jens Müller

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo alter69,

unseres laienhaften Wissens nach, was die Rechtsgrundlagen zum Arbeitslosengeld betrifft, läuft die Maximal-Bezugsdauer nicht nochmals von vorne los bei einer rückwirkenden Rentenbewilligung. Diese Frage bekommen Sie aber sicherlich, von den Profis der Agentur für Arbeit deutlich besser beantwortet.

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2 Antworten

Frag die Mausam 10.07.2019 | 07:22
Nun, die Gegenfrage wäre erst mal, was würde es bringen? Entgegen den Beitragsjahren bei der RV, werden beim ALG keine Jahre "angespart".
alter69am 10.07.2019 | 07:47
Meine Frage: Da die Rente rückwirkend genehmigt wurde wird dann auch der Anspruch auf ALG1 zurückgesetzt oder zählen Januar-Juli als vollständige Zeit. Falls ich wiedermal ALG1 beantragen muss werden die Monate angerechnet ?
Nun, die Gegenfrage wäre erst mal, was würde es bringen? Entgegen den Beitragsjahren bei der RV, werden beim ALG keine Jahre "angespart".
Danke für die schnelle Antwort. :-) Klinkt logisch. Also nehme ich es so wie ist. Wenn alles gut läuft fange ich im Oktober mit einem Änderungsvertrag (15 Stunden die Woche) an. Da zahle ich ja wieder Beiträge. Viele Grüße
Deutsche Rentenversicherung
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