Hallo alter69,
unseres laienhaften Wissens nach, was die Rechtsgrundlagen zum Arbeitslosengeld betrifft, läuft die Maximal-Bezugsdauer nicht nochmals von vorne los bei einer rückwirkenden Rentenbewilligung. Diese Frage bekommen Sie aber sicherlich, von den Profis der Agentur für Arbeit deutlich besser beantwortet.