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Erwerbsgemindertenrente - 10,8% ?

von Claus15.08.2008 | 11:39
1526 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, bei der Rentenauskunft die man jährlich erhält steht ein Betrag für die Erwerbsgemindertenrente. Sind bei diesem Betrag bereits die 10,8% Abschlag abgezogen ? Gruss Claus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Claus,

bei der Renteninformation wird bei der Aussage zu der Erwerbsminderungsrente ein Betrag genannt, der bereits um 10,8 % gemindert ist, falls Sie noch nicht 60 Jahre alt sind. Der Betrag bezieht sich auf eine volle Erwerbsminderung (Leistungsvermögen unter 3 Stunden täglich).

Von dieser momentan erreichten Bruttorente sind dann aber noch die Beiträge für Kranken - u. Pflegeversicherung abzuziehen.

5 Antworten

Kurtam 15.08.2008 | 12:44
ja
Berechnung der Rentenauskunftam 15.08.2008 | 13:08
Nach welchen "besonderen Bedingungen" sollte eine Rentenauskunft denn sonst berechnet werden? Natürlich werden die gesetzlichen Bestimmungen angewandt, die auch für die tatsächliche spätere Berechnung Ihrer Rente individuell maßgeblich sind. Was meinen Sie, wäre los, wenn bei der endgültigen Berechnung plötzlich weniger Rente errechnet würde?
Clausam 15.08.2008 | 16:16
Danke für die Antworten ! Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Erwerbsgeminderten-Rente und einer Arbeitsmarktrente ? Ist der Geldbetrag der beiden Renten gleich ? Gruß Claus
Rosannaam 15.08.2008 | 16:24
Es gibt nur die EINE Erwerbsminderungsrente, die bei einem Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden als SOGENANNTE "ARBEITSMARKTRENTE" gezahlt wird. Diese heißt auch Erwerbsminderungsrente. "Arbeitsmarktrente" sagt man nur deshalb, weil die EM-Rente ggfls. NICHT NUR AUS MEDIZINISCHEN GRÜNDEN, sondern weil auch der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, gezahlt wird. Die Rentenhöhe ist gleich!
Clausam 15.08.2008 | 16:30
Danke ! Rosanna. Gruß Claus
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