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Experten-Antwort

Erwerbsgemindert/Mediz. Reha

von Peter Wolf07.04.2014 | 12:46
2067 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich bin 100% erwerbsgemindert, werde nach Aussagen meiner Ärzte wegen einer schweren neurologischen Erkrankung nicht mehr arbeiten gehen können und bin befristet EM-berentet. Diese Befristung hat mich nie gestört, da ich finanziell dadurch keine Nachteile habe. Nun hat sich aber durch zwei weitere Erkrankungen mein Gesundheitszustand derart verschlechtert, dass ich auf Anraten meiner Ärzte eine medizinische Reha bei der DRV beantragt habe. Ich bin nun sehr verunsichert, weil ich ja leider nicht mehr erwerbsfähig werden kann auf der anderen Seite aber die medizinische Reha benötige. Kann ich da überhaupt mit einer Zusage der DRV rechnen oder werde ich an die Krankekasse verwiesen. Diese hat übrigens eine Reha-Zusage signalisiert, ist aber wegen der befristeten Rente nicht zuständig. Ich hänge so ein bisschen zwischen den Stühlen . MfG Peter Wolf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es besteht kein Grund zur Sorge. Ggf. wird die Reha durch Ihre Krankenkasse übernommen.

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5 Antworten

Useram 07.04.2014 | 12:57
Wenn die RV nicht zuständig ist, aber Reha-Bedarf sieht, wird der Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet. Also einfach den Bescheid abwarten.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 07.04.2014 | 16:39
Ihre Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Grundsätzlich ist eine befristete Erwerbsminderung kein Ausschlussgrund, daher ist der Rentenversicherungsträger, welcher die Erwerbsminderungsrente zahlt, erst einmal zuständig. Rehabilitationsmaßnahmen werden nicht nur in denjenigen Fällen von der Rentenversicherung getragen, in denen eine Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden soll (wie Sie selbst sagen, werden Sie nicht mehr arbeiten können). Eine Rehabilitationsmaßnahme fällt grundsätzlich auch in die Zuständigkeit der Rentenversicherung, wenn durch die Rehabilitationsmaßnahme eine Verschlechterung der bestehenden Erwerbsminderung abgewendet werden kann. In Ihrem Fall ist es dennoch wahrscheinlich, dass der Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet wird und der Rentenversicherungsträger aufgrund der neuerlichen medizinischen Unterlagen prüft, ob die befristete Erwerbsminderungsrente unbefristet gezahlt werden sollte. Um Ihre Rehabilitationsleistung brauchen Sie sich dennoch keine Sorgen machen, da der zweitangegangene Träger über den Rehabiliationsbedarf entscheiden muss. Das heißt, sollte der Antrag an Ihre Krankenkasse weitergeleitet werden, hat Ihre Krankenkasse keine andere Wahl, als darüber zu entscheiden. Wie Sie selbst gesagt haben, hat Ihre Krankenkasse bereits signalisiert, dass eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Es gibt also nur zwei Möglichkeiten: 1. Die Rentenversicherung bewilligt eine Reha als erstangegangener Träger 2. Die Krankenkasse bewilligt eine Reha als zweitangegangener Träger Sie brauchen sich also keine Sorgen machen...
Peter Wolfam 08.04.2014 | 10:05
Vielen Dank für Ihre Antworten, das beruhigt mich doch sehr. MfG P.Wolf
Susanne E.am 10.05.2014 | 21:26
Hallo, ich habe für meinen Mann (52) eine medizinische Reha beantragt. Er hatt vor 6 Jahren einen schweren Schlaganfall und ist seitdem schwerbehindert (Pflegstufe2 und 100% ) und 100% erwerbsunfähig. Von der DRV wurde er letzten November weiter für 3 Jahre befristet erwerbsunfähig eingestuft, weil "es ja nicht unwahrscheinlich ist, dass er wieder erwerbsfähig wird". Da sich sein Gesundheitszustand durch weitere Erkrankungen sehr verschlechtert hat, haben seine Therapeuten und Ärzte uns ermutigt, einen Antrag zur medizinischen Reha zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass wir Pflegestufe 3 beantragen müssen und er ins Pflegeheim muss. Leider hat die DRV den Rehaantrag abgelehnt und auch verweigert, ihn an die Krankenkasse weiterzuleiten. Mit der Begründung, dass sich seine "Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich bessern wird". Was können wir nur machen, wir sind völlig verzweifelt. Die DRV schreibt in jedem Brief was anderes. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen, damit mein Mann seine Reha bekommt, egal ob von der DRV oder der Krankenkasse. Ihm gehts so schlecht, wir können nicht noch jahrelang vor Gericht streiten. Weiß jemand einen Rat. Susanne E.
Susanne E.am 10.05.2014 | 21:29
Hallo, ich habe für meinen Mann (52) eine medizinische Reha beantragt. Er hatt vor 6 Jahren einen schweren Schlaganfall und ist seitdem schwerbehindert (Pflegstufe2 und 100% ) und 100% erwerbsunfähig. Von der DRV wurde er letzten November weiter für 3 Jahre befristet erwerbsunfähig eingestuft, weil "es ja nicht unwahrscheinlich ist, dass er wieder erwerbsfähig wird". Da sich sein Gesundheitszustand durch weitere Erkrankungen sehr verschlechtert hat, haben seine Therapeuten und Ärzte uns ermutigt, einen Antrag zur medizinischen Reha zu stellen. Damit soll verhindert werden, dass wir Pflegestufe 3 beantragen müssen und er ins Pflegeheim muss. Leider hat die DRV den Rehaantrag abgelehnt und auch verweigert, ihn an die Krankenkasse weiterzuleiten. Mit der Begründung, dass sich seine "Erwerbsfähigkeit nicht wesentlich bessern wird". Was können wir nur machen, wir sind völlig verzweifelt. Die DRV schreibt in jedem Brief was anderes. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen, damit mein Mann seine Reha bekommt, egal ob von der DRV oder der Krankenkasse. Ihm gehts so schlecht, wir können nicht noch jahrelang vor Gericht streiten. Weiß jemand einen Rat. Susanne E.
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