Wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen können, hat Ihre geringfügige Tätigkeit keine Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Ich gehe davon aus, dass Ihre Einkünfte die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR nicht überschreiten. Damit wird Ihre Rente auch nicht gekürzt.