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Experten-Antwort

Erwerbsinderungsrente wegen Berufsunfähigkeit

von Fragende17.04.2018 | 09:32
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6 Antworten

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Hallo, mein REHA Antrag wurde umgewandelt in einen Rentenantrag, da ich in meinem Beruf unter 3 Stunden arbeitsunfähig bin. Es wurde mir geraten, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit für vor 1961 Geborene zu stellen. Dies ist allerdings nur eine halbe Rente. Wann kann diese Rente umgewandelt werden in eine normale Altersrente. Da ich 1955 geboren ´bin und meine 45 Jahre am 1.9.2018 erfüllt habe(bin ungekündigt und im Krankengeldbezug), könnte ich für 1.12.2018 die normale Rente beantragen ohne Abzug. Die Reha war im Dezember 2017. Von der Rentenversicherung habe ich bis heute nichts bekommen. Danke im voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragende,

sofern die Krankenkasse Sie nicht zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat oder erst im Nachhinein Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat, können Sie entscheiden ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt werden soll oder nicht.

Vermutlich ist Ihr Krankengeld höher als die Erwerbsminderungsrente, dann würde es keinen Sinn machen, vor dem 01.12.2018 einen Rentenantrag zu stellen, sondern wie von Ihnen geplant zu diesem Zeitpunkt in die Altersrente zu gehen.

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5 Antworten

Zoranam 17.04.2018 | 09:37
Ja, das können Sie. Krankengeldbezug zählt zu den 45 Jahren
Fragendeam 17.04.2018 | 09:53
Die Krankenkasse hat den REHA Antrag umgedeutet. Kann sie mich jetzt zwingen einen Antrag auf EM wegen Berufsunfähigkeit zu stellen bzw. kann ich das ablehnen?
=//=am 17.04.2018 | 10:12
Ja natürlich will die KK Sie in Rente schicken, damit sie keine Leistungen mehr zahlen muss bzw. das Krankengeld im Zuge des Erstattungsanspruches zurückbekommt. Aber dies entscheidet (EM ja oder nein) immer noch die RV. :-) Übrigens: Bei einer teilweisen EM wegen BU muss die KK das KG weiterzahlen. Natürlich nur, wenn Sie weiterhin AU sind und nur zum Teil: KG abzüglich Netto-Rente. Bei einer vollen EM-Rente entfällt der Anspruch auf Krankengeld ganz.
=//=am 17.04.2018 | 10:01
Nicht die Krankenkasse deutet den Reha-Antrag um, sondern die DRV. Aber auch nur dann, wenn medizinisch von den Ärzten der DRV eine Erwerbsminderung festgestellt wird. Da Sie von der DRV noch nichts bekommen haben (Aufforderung zur formellen Rentenantragstellung), bleiben Sie cool und warten es ab. Die KK kann Sie nicht zwingen, einen Rentenantrag zu stellen, es sei denn, Ihr Dispositionsrecht ist eingeschränkt (wenn die KK Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat). Wurde von der DRV eigentlich eine med. Reha bewilligt?
Fragendeam 17.04.2018 | 10:06
Ja, die KK hat mich aufgefordert in REHA zu gehen und diese wurde auch bewilligt, Auch die KK hat mir mitgeteilt, das mein REHA Antrag umgedeutet wurde in einen Rentenantrag. Dann heißt es wohl jetzt erst mal abwarten.....
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