Hallo Fragende,
sofern die Krankenkasse Sie nicht zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat oder erst im Nachhinein Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat, können Sie entscheiden ob der Reha-Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt werden soll oder nicht.
Vermutlich ist Ihr Krankengeld höher als die Erwerbsminderungsrente, dann würde es keinen Sinn machen, vor dem 01.12.2018 einen Rentenantrag zu stellen, sondern wie von Ihnen geplant zu diesem Zeitpunkt in die Altersrente zu gehen.