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Erwerbslosenrent

von Sabine24.04.2008 | 16:08
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, vor 10 Jahren mußte ich wegen einer Herzkrankhei, mit 38 Jahren in die Erwerbslosigkeit gehen und bekomme seit dem Erwerbslosen Rente. Vor 2 1/2 Jahren war ich bei einem Vertrauensarzt der Rentenversicherung der mich knapp 2 Std. untersucht hat und dann meinte ich könne wieder bis zu 6 Std täglich arbeiten. Heute ( 24.04.2008) bekomme ich von der Rentenversicherung ein Schreiben das ich mich auf dem Arbeitamt melden muß um mir einen Job zu suchen, zwischen 3-6 Std. Was passiert jetzt mit meiner Rente? Bekomme ich die dann anteilig, oder garnicht,mehr, oder bin ich dann als Arbeitslos gemeldet oder was passiert jetzt mit mir? Kann ich dagegen bei der Rentenversicherung Einspruch erheben ? Für eine schnelle Information wäre ich Ihnen sehr dankbar, da ich auch nur eine Frist von einer Woche bekommen habe um zu reagieren. Mit frdl. Gruß, Sabine

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 25.04.2008 | 09:01

Hallo Sabine,

wenn ich aufgrund Ihrer Schilderung davon ausgehen darf, dass Sie Ihre Rente wegen Erwerbsminderung inzwischen seit 10 Jahren als Dauerrente in voller Höhe aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes bezogen haben, da kein geeigneter Arbeitsplatz bislang vorhanden war, gehe ich nunmehr davon aus, dass sich dieser Zustand geändert hat, weil der Arbeitsmarkt sich für Sie individuell gesehen, geändert hat.

Wenn der Änderungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, haben Sie die Möglichkeit gegen diesen Bescheid innerhalb von 4 Wochen nach Zugang Widerspruch einzulegen. In der Zwischenzeit empfehlen wir eine tatsächliche Meldung bei dem zuständigen Arbeitsamt, da der Ausgang des Verfahrens ungewiss ist.

Falls dann dem Widerspuch nicht abgeholfen werden kann, kann es sein, dass Ihre Rente nur noch zur Hälfte gezahlt wird.

Moderatoren-Antwortam 25.04.2008 | 10:48

Hallo Manuela,

die Regelaltersgrenze werden Sie voraussichtlicherst mit dem 67. Lebensjahr erreichen. Der Zahlbetrag Ihrer derzeitigen vollen Erwerbsminderungsrente wird sich in der Höhe (außer den noch kommenden Rentenanpassungen) vermutlich nicht verändern.

Private Vorsorge ist daher sinnvoll um Altersarmut zu verhindern oder zu mildern.

18 Antworten

Juhuam 24.04.2008 | 16:17
Was wird mit der Rente passieren? Sie sind wieder fit, gehen arbeiten und die Rente wird eingestellt. Ein ganz normaler Vorgang. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Genesung!
Sabineam 24.04.2008 | 16:22
Sie kennen weder Hintergründe noch Fakten, wenn sie also nichts konstruktives beizutragen haben, antworten Sie nicht auf diesen Beitrag.
Sabineam 24.04.2008 | 16:41
Die Rente habe ich weiter erhalten weil der Arbeitsmarkt bisher keine Arbeit für mich zur Verfügung hatte . MfG. sabine
Juhuam 24.04.2008 | 16:41
Wie bitte? Wenn Sie gesund sind fällt die Rente eben weg. Warum gehen Sie mich so an? Offenbar sind sie evtl. doch noch nicht ganz gesund.
Sabineam 24.04.2008 | 16:48
Auf das Niveau begebe ich mich nicht, für mich ist die Sache beendet.
Rosannaam 24.04.2008 | 16:27
Hallo Sabine, irgendwie verstehe ich Ihren Fall nicht so recht! Sie schreiben: "Vor 2 1/2 Jahren war ich bei einem Vertrauensarzt der Rentenversicherung der mich knapp 2 Std. untersucht hat und dann meinte ich könne wieder bis zu 6 Std täglich arbeiten." WENN dies tatsächlich so war, dürften Sie seit über 2 Jahren keine Erwerbsunfähigkeitsrente (meinen Sie vermutlich mit Erwerbslosenrente) mehr auf Dauer bekommen! Denn bei einem Leistungsvermögen von über 6 Stunden war dies nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht eine sog. Arbeitsmarktrente. Diese wurde nur auf Zeit bewilligt, wie heute auch. Nach dem ab 01.01.2001 geltenden Recht bestünde gar kein Anspruch mehr auf eine volle Erwerbsminderungsrente. Weitere Frage: Handelt es sich um ein SCHREIBEN der DRV oder einen rechtsmittelfähigen Bescheid? Bei letzterem können Sie Widerspruch einlegen. War es nur ein Anhörungsschreiben nach § 24 SGB X, können Sie Ihre Einwendungen vortragen. Allerdings scheint mir die Frist von 1 Woche etwas kurz zu sein. Prinzipiell müssen Sie sich tatsächlich unter Vorlage dieser Mitteilung der DRV bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Sollte Ihnen von dort kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz (3-6 Std.) angeboten werden können, gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen. Dies bedeutet: Zeitrente für 3 Jahre. Ich würde Ihnen empfehlen, dies zu tun und gleichzeitig bei der DRV um Fristverlängerung bitten. Denn 1 Woche ist definitiv zu kurz. MfG Rosanna.
Rosannaam 24.04.2008 | 16:52
Also dann - nichts wie ab zur Arbeitsagentur, wie von mir bereits beschrieben.
Niveauam 24.04.2008 | 17:00
Was hat das mit Niveau zu tun? Sind Sie nun gesund oder nicht???
Ein Freund der Vertrauensärzteam 24.04.2008 | 19:06
Entschuldigung, aber ich musste gerade herzhaft lachen weil Sabine von Zitat : " war ich bei einem VERTRAUENSARZT der Rentenversicherung " Ja , wirklich die Gutachter sind Vertrauensärzte der Rentenversicherung und eben n i c h t des Patienten.... Aber zum Thema : Gehen Sie zu einem Fachwalt und legen Sie gegen den Bescheid WIDERSPRUCH ein !!
neeam 25.04.2008 | 07:12
Ja, Ja, und pumpen dem Fachanwalt n Haufen Geld in die Taschen für nichts und wieder nichts... Die Vorgehensweise im oben beschriebenen Fall ist vollkommen korrekt. Wenn die "Arbeitsmarktrente" seit ca. 2,5 jahren gezahlt wird, ist es vollkommen normal, dass nun auch mal überprüft wird, ob sich hier beim Teilzeitarbeitsmarkt für die Versicherte etwas geändert hat. Denn die Verfahrensweise, bei Arbeitslosigkeit automatisch auf verschlossenen Arbeitsmarkt zu schliessen, gibt es nicht mehr. Es ist jeder Einzelfall zu prüfen. Und diese Aussage (ob verschlossen oder nicht) kann eben nur die Agentur für Arbeit treffen...
manuela111am 25.04.2008 | 09:34
ich bin dreissig jahre alt und beziehe seid 2006 rente wegen voller erwerbsmnderung, nun meine frage ich mache mir grosse sorgen wenn es um meine altersrente mal spaeter geht, wie hoch wird meine altersrente sein, wenn ich bis dahin diese erwerbslosenrente beziehe, bekomme ich denn ueberhaupt was oder dann nur gering, wie ist das zum heutigem stand, mir ist bewusst das sich auf die jahre hinweg noch viel aendern wird, werde ich auf deutsch gesagt, bestraft sein das ich mein leben lang, wegen gesundheitlicher probleme, nicht arbeiten kann, in der altersrente dann, oder, ich beziehe jetzt um die siebenhundert euro rente bis 2044, also bis zur regelaltersrente wird diese gezahlt, ich frage das nur um auch vorsorgen zu koennen fuer spaeter mal durch versicherungen, habe allerdings schon eine private rentenversicherung seid vier jahren, wuerde mich um ein antwort sehr freuen, lg manuela111
no nameam 25.04.2008 | 09:44
In Ihrem Fall wurde vollkommen korrekt verfahren, d. h. ein Widerspruch ist 1. zeitaufwendig 2. nervenaufreibend und 3. total sinnlos, weil Sie schon seit Jahren nur noch eine Arbeitsmarktrente bekommen, d. h. eigentlich halbschichtig arbeitsfähig sind. Im Übrigen fand ich Ihre Reaktion auf die Beiträge von "Juhu" am Anfang etwas überzogen. Egal ob die Beiträge ironisch gemeint waren oder nicht, die Grundaussage stimmt: seien Sie froh, dass Sie wieder arbeiten können und dürfen!
no nameam 25.04.2008 | 09:41
Sollten Sie tatsächlich erwerbsgemindert bleiben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, so bekommen Sie (nach derzeitigem Rechtsstand) die Altersrente in Höhe der Erwerbsminderungsrente weiter. Das ganze nennt sich Besitzschutz. Die Altersrente darf nicht geringer sein als die vorher gezahlte EM-Rente. Natürlich wünsche ich Ihnen gute Besserung und die Möglichkeit, endlich wieder arbeiten gehen zu können. Und nochmal: diese Rente heißt ERWERBSMINDERUNGSrente nicht Erwerbslosenrente!!!(hier werden noch ganz neue Begriffe erfunden xD)
Michael1971am 25.04.2008 | 11:15
Hallo, ich glaube Ihr Sachbearbeiter verwechselt da was, da die Feststellung eines Leistungsvermögens von drei bis unter sechs Stunden für Ihren Rentenanspruch irrelevant ist. Wie die Expertin gehe ich davon aus, dass Sie bislang eine Arbeitsmarktdauerrente beziehen. Dies bedeutet, dass Ihr Leistungsvermögen bei Rentengewährung auf Dauer auf 2 bis unter vier Stunden festgelegt wurde (altes Recht). Bei einer Leistungseinschätzung von 3 - 6 Stunden ist die frühere Feststellung nicht zwingend widerlegt, da das LV ja weiterhin zwischen drei und vier Stunden liegen kann. Sie sollten also zunächst eine verbindliche Aussage in Bezug auf Ihren Rentenanspruch nach altem Recht anfordern und sich dann auch nur in diesem Umfanng für eine Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes hängt im Übrigen auch nicht davon ab, ob Sie sich tatsächlich arbeitssuchend melden, sondern ob generell auf dem Arbeitsmarkt in ausreichender Zahl Stellen vorhanden sind, auf die Sie zumutbar verweisen werden können. Kann Ihnen daher nicht konkret eine zumutbare Stelle angeboten werden, ist anhand der vorgenannten abstrakten Kriterien zu entscheiden. Hierfür ist dann wie gesagt die Meldung beim Arbeitsamt unerheblich. Stellt der Rentenversicherungsträger nun auf Ihre Nachfrage fest, dass ein halb- bis untervollschichtiges Leistungsvermögen vorliegt, wäre die Rente nur noch befristet zu zahlen. Hierzu ist aber eine förmliche Entziehung des Dauerrentenanspruches per Verwaltungsakt notwendig. Nichts anderes gilt, wenn die Rente wegen des ggf. nicht mehr verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes nur noch in Höhe einer Berufsunfähigkeitsrente (2/3 der bisherigen Rente) zu zahlen ist. Auch hierfür muss erst eine Anhörung und dann ein entsprechender Bescheid folgen. Das bekommt die Rentenversicherung sicherlich nicht in einer Woche hin.
zuzaam 25.04.2008 | 10:27
hi, wie wär's denn mit einer umschulung oder weiterbildung, um fit für den aktuellen arbeitsmarkt zu werden? schau' doch mal in die zeitungen, was momentan so gesucht wird - z.b. steuerfachangesellte meines wissens! kann man meines wissens auch gut mit teilzeit vereinbaren und ist zudem ausbaufähig zum bilanzbuchhalter .... es wurde ja erst kürlich klar gestellt, dass aufgrund des alters eine umschulung/weiterbildung nicht verweigert werden darf - einschließlich der ausbildung hättest du ja noch ca. 20 jahre zu arbeiten ....
alycastream 25.04.2008 | 12:27
Also gerade was die Verschlossenheit oder eben die Nicht-Verschlossenheit des Teilzeit-Arbeitsmarktes anbelangt, würde ich mich mit Sicherheit nicht ungeprüft der Rentenversicherung vertrauen ! Da würde ich einen fachkundigen Rechtsbeistand zuziehen um zu prüfen ob dies wirklich der Fall ist oder ob sie nur seitens der Rentenversicherung zum Arbeitsamt abgeschoben werden sollen... Ich empfhehle Ihnen hier absolute VORSICHT ! Es wird hier getrickst ohne Ende... oder sie haben auch noch folgende Möglichkeit : Sabine stellt eine neuen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente - alleine aus gesundheitlichen Gründen - und jetzt bitte nicht sagen , das ist sinnlos wegen ihrem Gesundheitszustand. Die Gutachter der DRV machen doch was sie wollen und vielleicht entscheidet einen von diesen " Experten " dann auf volle Rente für Sabine. Wer weiss das hier schon ??? Versuchen Sie dies doch einfach mal !
Arbeitsvermittleram 25.04.2008 | 15:10
Seien Sie optimistisch, Sabine! Die Konjunktur brummt und das macht sich vor allem durch stetig sinkende Arbeitslosenzahlen bemerkbar. Wir haben zur Zeit die niedrigste Arbeitslosenquote seit 17(!) Jahren. Auch für Sie wird es ganz bestimmt einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz geben, da bin ich mir ganz sicher! Dann können Sie endlich auf einen Großteil Ihrer Rente verzichten und aktiv zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes beitragen. Herzlichen Glückwunsch und willkommen auf dem Arbeitsmarkt!
manuela111am 27.04.2008 | 12:38
ich danke fuer die antwort, ich habe deswegen rente wegen voller erwerbsminderung geschrieben, weil es bei mir in den unterlagen steht, die ich nochmal bekommen habe, da ich vorher schon vier jahre befristet bekommen habe, zumindest war die antwort erstmal hilfreich, keine angst, ich habe vor vier jahren dennoch mich privat rentenversichern lassen, falls sich doch noch was aendert, um das ich ein wenig abgesichert bin spaeter mal, man weiss ja nie was noch kommt bei dem staat lg
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