Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Sabine,
wenn ich aufgrund Ihrer Schilderung davon ausgehen darf, dass Sie Ihre Rente wegen Erwerbsminderung inzwischen seit 10 Jahren als Dauerrente in voller Höhe aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes bezogen haben, da kein geeigneter Arbeitsplatz bislang vorhanden war, gehe ich nunmehr davon aus, dass sich dieser Zustand geändert hat, weil der Arbeitsmarkt sich für Sie individuell gesehen, geändert hat.
Wenn der Änderungsbescheid der Deutschen Rentenversicherung eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, haben Sie die Möglichkeit gegen diesen Bescheid innerhalb von 4 Wochen nach Zugang Widerspruch einzulegen. In der Zwischenzeit empfehlen wir eine tatsächliche Meldung bei dem zuständigen Arbeitsamt, da der Ausgang des Verfahrens ungewiss ist.
Falls dann dem Widerspuch nicht abgeholfen werden kann, kann es sein, dass Ihre Rente nur noch zur Hälfte gezahlt wird.
Hallo Manuela,
die Regelaltersgrenze werden Sie voraussichtlicherst mit dem 67. Lebensjahr erreichen. Der Zahlbetrag Ihrer derzeitigen vollen Erwerbsminderungsrente wird sich in der Höhe (außer den noch kommenden Rentenanpassungen) vermutlich nicht verändern.
Private Vorsorge ist daher sinnvoll um Altersarmut zu verhindern oder zu mildern.
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