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Experten-Antwort

Erwerbsmiderungsrente,hätte ich noch etwas warten sollen?

von Mike08.10.2014 | 23:28
3056 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir mit einigen Infos helfen. Ich bin 41 Jahre und seit März 2013 AU geschrieben. Am 30 August 2014 endete der Krankengeldbezug.Ich bin aber noch in einem Arbeitsvertrag Dann hatte ich ein Vorgespräch mit einem Rentenberater den mir der VDK vermittelt hat.Wir einigten uns erstmal abzuwarten welche Leistungen mir von der Agentur zustehen bevor wir den Antrag ausfüllen.Ich war auch noch recht unsicher. Hab mich dann bei der Agentur für Arbeit gemeldet.Mir würde wahrscheinlich ALG1 zustehen.Das müsste aber geprüft werden. Ich habe dann mit dem Rentenberater wieder einen Termin ausgemacht. Den Rentenantrag haben wir dann in der ersten Septemberwoche 2014 gestellt. Dann hatte ich ein Gespräch zur Antragsabgabe bei der Agentur für Arbeit und der Medizinische Dienst hat mich nach Aktenlage für länger als 6 Monate arbeitsunfähig erklärt. Der Bewilligungsbescheid wegen ALG1 kam am 30.09 2014 In der Zwischenzeit habe ich mich natürlich selbst weiter informiert. Hätte ich vielleicht mit dem Rentenantrag bis Anfang Oktober warten sollen? Ich denke dabei an das Neue verbesserte Rentengesetz.Ich lese hier immer ab dem 1 Oktober wäre man auf der sicheren Seite.Der Rentenberater hat aber nicht gesagt dass ich noch warten soll.Die Arbeitsagentur hätte mich erst nach Prüfung vom Medizinischen Dienst zum Rentenantrag aufgefordert. Da war ich wohl ein bischen zu nervös und voreilig.Ist ja auch alles neu und ungewohnt. Jetzt bin ich natürlich ein bischen unsicher. Habe ich jetzt eventuell Geld verschenkt wenn der Antrag bewilligt wird und weiter als Juli zurückgerechnet wird? Ob ich noch einmal den Rentenberater oder den VDK anrufe und darüber noch einmal spreche? Danke fürs lesen! LG Mike

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

der Rentenbeginn einer Versichertenrente bestimmt sich nach § 99 Abs. 1 SGB VI:

(1) 1Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. 2Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.

Bei Zeitrenten gilt nach § 101 Abs. 1:

(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.

Normalerweise legen die Rentenversicherungsträger den Versicherungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) auf den Beginn der letzten durchgehenden Arbeitsunfähigkeit. Das wäre in Ihrem Fall der März 2013. Somit wäre die Antragstellung im September verspätet und egal, ob Zeitrente oder Dauerrente Beginn der Rente 01.09.2014. Somit würde die Rente ab 01.07.2014 oder später beginnen und damit wäre auch die auf das 62. Lebensjahr verlängerte Zurechnungszeit in Ihrem Fall zu berücksichtigen.

Unterstellt der Träger würde ausnahmsweise einen Versicherungsfall im Mai 2014 festlegen, dann wäre bei der Dauerrente (normalerweise) der Rentenbeginn 01.06.2014 (Folgemonat). Hierfür müsste der Rentenantrag dann aber bis Ende August 2014 gestellt worden sein (Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind). Eine Antragstellung im September 2014 wäre somit verspätet, die Rente würde daher am 01.09.2014 beginnen. Auch hier würde die Rente wieder nach dem 01.07.2014 beginnen, mit der Folge, dass die verlängerte Zurechnungszeit zu berücksichtigen wäre.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mike,

es kann Sie natürlich niemand daran hindern immer wieder das Gespräch zu suchen, aber neue Erkenntnisse werden sie nicht mehr erhalten. Was wir mit unserer Antwort vom 09.10.2014 im Ergebnis zum Ausdruck bringen wollten, die Antragsstellung im September geht in Ordnung. Sie brauchen nichts weiter zu veranlassen.

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6 Antworten

zoranam 09.10.2014 | 10:13
Hallo Mike Sie können den Rentenantrag zurüchnehmen. Sie bekommen Alg 1 nach Paragraph 125 Pararaph 3 Sozialgesetzbuch. Bitte googeln. Dies Ist für Leute die nach langer Krankheit ausgesteuert werden. Nicht vom Arbeitsamt abwimmeln lassen. Gruss Zoran
zoranam 09.10.2014 | 10:16
Noch was. Sie brauchen dann der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfühgung zu stehen. Zoran
Mikeam 09.10.2014 | 11:30
Einen Rentenantrag wollte ich schon stellen. Aber vielleicht habe ich es etwas übereilt. Vielleicht sind ab 1 Oktober die Chancen grösser nach neuem Recht beurteilt zu werden. Das ärgert mich jetzt eben. Jetzt überlege ich was ich tun kann.Abwarten,oder irgendwie aktiv werden. LG Mike
Mikeam 10.10.2014 | 11:31
Danke für die ausführliche Antwort! Aber so richtig verstehe ich das noch nicht. Habe ich bei einem "verspäteten Antrag" etwas falsch gemacht? Vielleicht hätte ich erst die Aufforderung der Arbeitsagentur abwarten sollen? Gestern war ich zufällig bei einer VDK Rechtsanwältin wegen einer Schwerbehindertenangelegenheit. Sie sagte der Antrag wäre so in Ordnung.Ich sollte ihn bloss nicht zurück ziehen.Anders wäre es,wenn ich ihn vor dem1.07.14 gestellt hätte. Aber jetzt würde ich nach neuem Recht beurteilt werden. Jetzt bin ich ein bischen durcheinander. Lasse ich jetzt alles so? Oder suche ich noch einmal Gespräche mit den Vertretern der Versicherung? LG Mike
Mikeam 03.11.2014 | 12:39
Okay Ich bedanke mich für die freundlichen Antworten! LG Mike
Mikeam 03.11.2014 | 14:38
Okay Ich bedanke mich für die ausführlichen Antworten! Die haben mir wirklich weiter geholfen. LG Mike
Deutsche Rentenversicherung
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