Hallo 1 Frage,
ob ein laufender "Riester-Vertrag" aufgrund Ihrer Fallgestaltung zur Auszahlung kommen kann, kann von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich an Ihren Anbieter zu wenden.
Als Bezieher von Erwerbsminderungsrente können Sie jedoch auch einen "Riester-Vertrag" abschließen. Sie sind unmittelbar zulagenberechtigt und würden dann staatliche Förderung zum Vertrag erhalten.